Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu Birma

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319818 - vom 17. November 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Oktober 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich am 24. Oktober 2008 der Tag der ungerechtfertigten Inhaftierung der politischen Gefangenen Daw Aung San Suu Kyi, Generalsekretärin der Nationalen Liga für Demokratie (NLD), zum dreizehnten Mal jährt; in der Erwägung, dass weitere 2 120 Personen unter entsetzlichen Bedingungen gefangen gehalten werden, nur weil sie den Wunsch geäußert haben, demokratische Verhältnisse in Birma einzurichten, und in der Erwägung, dass die kürzlich ernannte Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Navanethem Pillay, am 3. Oktober 2008 formell an das Militärregime Birmas appelliert hat, alle politischen Gefangenen freizulassen,

B. in der Erwägung, dass sich am Jahrestag der Gefangennahme von Daw Aung San Suu Kyi führende Politiker asiatischer und europäischer Länder zum siebten Gipfeltreffen Asien- Europa (ASEM) am 24./25. Oktober 2008 in China versammeln werden,

C. in der Erwägung, dass sich die birmanische Militärjunta bewusst weigert, Präventiv- bzw. Schutzmaßnahmen zu ergreifen, mit denen die bevorstehende große Hungersnot im Chin-Staat im Westen des Landes abgewendet werden könnte,

D. in der Erwägung, dass die birmanischen Staatsorgane im September 2008 während fünf Tagen die weit verbreiteten Proteste, die sechs Wochen vorher begonnen hatten, gewaltsam niedergeschlagen haben,

E. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage weiterhin verschlechtert hat, die politische Unterdrückung noch zugenommen hat und die Militärjunta ihre Versprechen, die sie der internationalen Gemeinschaft nach der Safran-Revolution gegeben hatte, nicht eingehalten hat,

F. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten 2003 die Einfuhr aller Textilien aus Birma, die unter Bedingungen faktischer Sklaverei hergestellt werden, verboten haben, und in der Erwägung, dass es dem Rat der Europäischen Union bisher nicht gelungen ist, einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten über entsprechende Maßnahmen zu erzielen,

G. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen angekündigt hat, er werde seine für Dezember 2008 geplante Reise nach Birma möglicherweise absagen, sollte es in den kommenden Monaten zu keiner sichtbaren Verbesserung im Lande kommen,

H. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen im August 2008 aufgedeckt haben, dass die birmanischen Militärbehörden einen Teil der Birma geleisteten humanitären Hilfe durch falsch gewichtete Wechselkurse in betrügerischer Weise in ihren Besitz gebracht haben,

I. in der Erwägung, dass die birmanischen Militärbehörden den Internetzugang zu freien Medien stillgelegt, die Verbreitung unabhängiger Informationsquellen verhindert und so genannte Cyber-Dissidenten inhaftiert haben, weil diese versucht haben, ihre politische Meinung frei auszudrücken,