Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften
(Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz - 2. FPÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag durch Beschlüsse vom 22. Oktober 2004 und vom 25. November 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.