Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde (KOM (2006) 0363 - C6-0282/2006 - 2006/0122(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122872 - vom 21. Dezember 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 30. November 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Vorschlag der KommissionAbänderungen des Parlaments
Abänderung 1
Artikel 3 a (neu)
Artikel 3 a
Im letzten Jahr der Geltungsdauer des Protokolls und bevor ein neues Abkommen geschlossen oder dieses Abkommen verlängert wird, legt die Kommission dem Rat einen Bericht über die Anwendung des geltenden Abkommens und die Bedingungen, unter denen es angewandt wurde, vor.
Abänderung 2
Artikel 3 b (neu)
Artikel 3b
Die Kommission überprüft jedes Jahr, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge gemäß dem Protokoll Fischfang betreiben, den Berichterstattungspflichten nachgekommen sind.
Abänderung 3
Artikel 3 c (neu)
Artikel 3c
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls genannten mehrjährigen sektoralen Programms Bericht.