Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft - Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika" (2007/2231(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 320124 - vom 19. Dezember 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 29. November 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der beschäftigungsintensivste Sektor für die Mehrheit der afrikanischen Staaten ist und dass die Haupteinnahmequelle von der landwirtschaftlichen Produktion und damit einhergehender Tätigkeit abhängt,

B. in der Erwägung, dass der Hauptzweck der Mitteilung der Kommission über "Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft" darin besteht, Grundsätze und Kernbereiche einer regional und kontinentweit ausgerichteten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der AU (Afrikanische Union) vorzuschlagen,

C. in der Erwägung, dass sowohl vom Europäischen Konsens als auch der EU-Strategie für Afrika bekräftigt wird, dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine entscheidende Rolle bei der Armutsverringerung spielen,

D. in der Erwägung, dass allein in Afrika südlich der Sahara mehr als 200 Millionen Menschen unterernährt sind, das sind 30 Millionen mehr als vor einem Jahrzehnt, und in der Erwägung, dass die meisten dieser Menschen in ländlichen Gebieten leben und für ihre Einkünfte und die Nahrungsmittelsicherheit von der Landwirtschaft abhängen,

E. in der Erwägung, dass der Zugang zu gesunder, sicherer und nahrhafter Nahrung das Recht jedes Einzelnen ist sowie jedem Einzelnen das Grundrecht zusteht, keinen Hunger zu leiden,

F. in der Erwägung, dass die Beseitigung extremer Armut und des Hungers das erste der UN-Millennium-Entwicklungsziele ist,

G. in der Erwägung, dass auf dem im Dezember 2007 in Lissabon stattfindenden zweiten EU-Afrika-Gipfel die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Strategie EU-Afrika verabschieden sollen,

H. in der Erwägung, dass in der Erklärung "Welternährungsgipfel: Fünf Jahre danach" die Verpflichtungen erneuert werden, Nahrungsmittelsicherheit für alle zu erlangen, sowie in Kenntnis der Bemühungen zur Beseitigung des Hungers in allen Ländern mit dem Sofortziel der Reduzierung der Anzahl unterernährter Menschen auf die Hälfte bis spätestens 2015,

I. in der Erwägung, dass in Afrika bis zu 80 % der Bevölkerung in ländlichen Regionen leben und 73 % der Landbevölkerung Afrikas Subsistenzlandwirte sind, die ihren Lebensunterhalt größtenteils aus der Erzeugung von Nahrungsmittel durch Pflanzenanbau oder Viehhaltung bestreiten,

J. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft Beschäftigung und Einkommen für mehr als 60 % der Erwerbsbevölkerung in den Entwicklungsländern bietet und Politiken der ländlichen Entwicklung für die Bekämpfung von Armut und Hunger unerlässlich sind,

K. in der Erwägung, dass ländliche Gemeinden durch Konflikte, Naturkatastrophen und andere Katastrophen besonders gefährdet sind,

L. in der Erwägung, dass 70 % der 1,3 Milliarden Menschen, die in extremer Armut leben, Frauen sind und dass Frauen weltweit die notwendigen Möglichkeiten vorenthalten werden, ihre wirtschaftliche und soziale Stellung zu verbessern, beispielsweise Eigentums- oder Erbrechte bzw. Zugang zu Bildung oder Beschäftigung,

M. in der Erwägung, dass die traditionellen Finanzinstitute in ländlichen Regionen wegen hoher Kosten und Risiken sowie wegen fehlender offizieller Grundbucheintragungen keine Kredite vergeben,

N. in der Erwägung, dass der zweiten Ausgabe des UN-Weltwasserentwicklungsberichts (2006) zufolge 75 % der afrikanischen Bevölkerung in Trocken- oder Halbtrockengebieten sowie ca. 20 % in Regionen mit starken jährlichen Klimaschwankungen leben,

O. in der Erwägung, dass abgelegene ländliche Gebiete besonders stark unter fehlender physischer Infrastruktur für Energieversorgung, Verkehr und Telekommunikation leiden und oftmals über nur unzureichende oder unzuverlässige Wasserversorgung verfügen,

P. in der Erwägung, dass armutsbedingte Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, Hauptursache und zugleich Folge der beträchtlichen Armut in vielen afrikanischen Ländern sind,

Q. in der Erwägung, dass europäische NRO im Laufe der Jahre Partnerschaftsbeziehungen zu Organisationen der Landbevölkerung in Afrika aufgebaut haben und in diesem Prozess den Dialog und das gegenseitige Verständnis mit der europäischen Zivilgesellschaft ermöglicht und wichtige Erfahrungen bei der Förderung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft gesammelt haben,

R. in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und zu Entwicklungsfragen9 die Rolle des fairen Handels bei der Verbesserung des Lebensstandards von Kleinbauern und Erzeugern in den Entwicklungsländern anerkennt, da er ein nachhaltiges Produktionsmodell mit garantierten Einkommen für die Erzeuger ermöglicht,

S. in der Erwägung, dass der derzeitige WPA-Verhandlungsprozess sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die AKP-Staaten bereithält, insbesondere für den Agrarsektor in vielen afrikanischen Ländern,

T. in der Erwägung, dass sich die Parlamente als Hauptakteure im Entwicklungsprozess an den Strategien und Aktionsplänen für die Bevölkerungen, die sie vertreten, aktiv beteiligen müssen,