Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313128 - vom 30. November 2004. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. Oktober 2004 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich die Lage im Iran im Hinblick auf die Ausübung grundlegender Bürgerrechte und politischer Freiheitsrechte seit den Parlamentswahlen vom Februar 2004 trotz der Zusicherungen der iranischen Regierung, diese universellen Werte zu fördern, verschlechtert hat,

B. in Sorge angesichts immer häufigerer Berichte über Exekutionen, die unter Missachtung international anerkannter Schutzgarantien durchgeführt worden seien, einschließlich Exekutionen von jugendlichen Straftätern,

C. besorgt darüber, dass in den jüngsten Monaten die Angriffe gegen die Pressefreiheit im Iran zugenommen haben,

D. unter Hinweis darauf, dass laut Angaben des UN-Sonderberichterstatters bereits vor einem Jahr die Zahl der verhinderten Publikationen und der wegen friedlicher Meinungsäußerung festgenommenen, verfolgten und verurteilten Menschen beträchtlich zugenommen hatte,

E. in Kenntnis von Berichten, wonach der Nationale Sicherheitsrat und die Staatsanwaltschaft zunehmend bei den Presseorganen direkt intervenieren, um den Inhalt der Nachrichtenberichterstattung zu beeinflussen, und wonach in den Provinzen Journalisten unter Androhung von Gefängnis gezwungen wurden, in einer bestimmten Art und Weise zu berichten,

F. besonders besorgt angesichts der jüngsten Festnahmen von Journalisten, die für elektronische Medien tätig sind, von denen acht nach wie vor inhaftiert sind: Omid Memarian, Masoud Ghoreyshi, Javad Gholam Tamayomi, Reza Vatanikhah, Mehdi Derayati, Hanif Mazrooi, Shahram Rafihzadeh, Rozbeh Mir Ebrahimi,

G. in Sorge angesichts von Berichten, wonach unter Verstoß gegen iranisches Recht und gegen Völkerrecht die gegen diese bestehenden Hauptanklagepunkte immer noch nicht bekannt gegeben wurden, der Ort ihrer Inhaftierung weiterhin unbekannt ist und ihnen das Recht, Anwälte und Familienmitglieder zu empfangen, verweigert wurde,

H. unter Hinweis auf Berichte, wonach die iranischen Behörden zunehmend Internetseiten filtern und den Zugang zu mehreren Dutzend Online-Veröffentlichungen und politischen, sozialen oder kulturellen "Weblogs" blockieren; ferner in der Erwägung, dass die iranischen Organe, indem sie die freie Nutzung des Internets unterdrücken, den einzig verbleibenden Zugang der iranischen Öffentlichkeit zu unzensierten Informationen verschließen,

I. unter Hinweis auf die fortdauernde Inhaftierung anderer Journalisten allein wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung, insbesondere von Akbar Ganji, Hassan Yussefi Eshkevari, Hossein Ghazian, Abbas Abdi, Reza Alidjani, Taghi Rahmani, Hoda Rezazadeh-Saber, Iraj Jamshidi und Ensalfali Hedayat,

J. in der Erwägung, dass Zahra Kazemi, eine kanadischiranische freiberufliche Fotografin, am 23. Juni 2003 beim Fotografieren außerhalb des Evin-Gefängnisses in Teheran festgenommen wurde und am 10. Juli 2003 an einer Hirnblutung infolge von Schlägen starb,

K. in der Erwägung, dass gegen den Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Emadeddin Baghi ein Reiseverbot verhängt wurde, sodass er den Iran nicht verlassen und nicht an Menschenrechtstagungen in Europa, Kanada und den Vereinigten Staaten teilnehmen konnte, wo er einen Preis in Anerkennung seines Mutes im Kampf gegen das Unrecht erhalten sollte,

L. unter Hervorhebung der Erkenntnisse des UN-Sonderberichterstatters Ambeyi Ligabo, wonach das iranische Presserecht und das Strafgesetzbuch den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen gemäß Artikel 19 Absatz 3 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nicht entsprechen,

M. bestürzt angesichts der öffentlichen Erhängung des sechzehnjährigen Ateqeh Rajabi vor zwei Monaten und zutiefst besorgt angesichts von Berichten, wonach allein im Jahr 2003 25 Minderjährige zum Tode verurteilt wurden,

N. erfreut über die Klarstellung der iranischen Behörden in Bezug auf den Fall der angeblich zum Tode durch Steinigen verurteilten 13-jährigen Zhila Izadi sowie ihres zu 150 Peitschenhieben verurteilten 15-jährigen Bruders, wonach beide bedingungslos und ohne Weiterverfogung des Falles freigelassen worden seien,