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A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Investmentgesetzes

Abschnitt 7a
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

§ 90n Anlaufzeit

§ 90o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

§ 90p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen

§ 90q Verbot von Laufzeitfonds

§ 90r Erklärungspflicht

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Fördergrundsätze

a) Fortführung der bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsmodelle

b) Freiwilligkeit

c) Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

d) Mehr Beratung und Erfahrungsaustausch

2. Verbesserung der ..

3. Stärkung der ..

4. Einbeziehung von ..

Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische ..

Sonstige Kosten

Finanzielle Auswirkungen

Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 90l (Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 90m (Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 90n (Anlaufzeit)

§ 90o (Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 90p (Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 90q (Verbot von Laufzeitfonds)

§ 90r (Erklärungspflicht)

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 619: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung