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Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad

§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt

§ 53a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 53b Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 12 Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7

Anlage
(zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten