Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes
§ 3 Begünstigte Anlagen, Ortsfestigkeit und Nutzungsgrad
§ 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als zwei Megawatt
§ 53a Vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 53b Teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 66b Ermächtigung zu § 55 Absatz 4, 5 und 8
Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes
§ 12 Ermächtigung zu § 10 Absatz 3, 4 und 7
Anlage
(zu § 10) Zielwerte für die zu erreichende Reduzierung der Energieintensität
Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
Artikel 4
Inkrafttreten