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Archivdatei - 20b_1213_21_11_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2020/1213 vom 21. August 2020 mit Pflanzenschutzmaßnahmen für das Einführen bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände, die aus dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 gestrichen wurden, in die Union - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2020/1213 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand Artikel 2 Maßnahmen hinsichtlich des Einführens bestimmter Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderer Gegenstände mit Ursprung in Drittländern in die Union Artikel 3 Inkrafttreten Anhang Liste der aus Drittländern stammenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände und der entsprechenden Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Einführen in das Gebiet der Union gemäß Artikel 2 ...

Archivdatei - 23c_1529_26_05_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61 A; VO (EU) 2023/2793 - ABl. L 2023/2793 vom 11.12.2023 A; VO (EU) 2024/1338 - ABl. L 2024/1338 vom 15.05.2024; VO (EU) 2024/1604 - ABl. L 2024/1604 vom 31.05.2024, b ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_05_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 2a Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3ca Artikel 3d Artikel 3e Artikel 3f Artikel 4 - gestrichen - Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten G ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_05_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1670_25_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1670 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Ökodesign-Anforderungen Artikel 4 Konformitätsbewertung Artikel 5 Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht Artikel 6 Umgehung Artikel 7 Unverbindliche Referenzwerte Artikel 8 Überprüfung Artikel 9 Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 Artikel 10 Inkrafttreten und Geltungsbeginn Anhang I Begriffsbestimmungen für die Anhänge Anhang II Ökodesign-Anforderungen A. Mobiltelefone, die k ... ...

Archivdatei - 23c_1670_25_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1670_25_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 214 vom 31.08.2023 S. 47) => Zur nachfolgenden Fassung Ergänzende Informationen Normenübersicht Die Europäische Kommissio ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_11_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61 A; VO (EU) 2023/2793 - ABl. L 2023/2793 vom 11.12.2023 A; VO (EU) 2024/1338 - ABl. L 2024/1338 vom 15.05.2024; VO (EU) 2024/1604 - ABl. L 2024/1604 vom 31.05.2024, b ... ...

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3d Artikel 3e Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten Güter Kategorie 3 - Elektronische Bauelemente und ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_11_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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Archivdatei - 23c_1586_26_09_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1586 - Inhalt => Normenübersicht Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Anhang I Teil 1 TYP-A-NORMEN 1. Erläuterung 2. Fundstelle der Norm. Teil 2 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 3 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang II Teil 1 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang III TYP-C-NORMEN 1. Erläuterun ... ...

Archivdatei - 23c_1586_26_09_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_26_09_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG (1)

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  • ... Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45 A; Beschl. (EU) 2024/1256 - ABl. L 2024/1256 vom 30.04.2024 A; Beschl. (EU) 2024/1329 - ABl. L 2024/1329 vom 15.05.2024 Inkrafttreten Gültig A; Beschl. (EU) 2024/2408 - ABl. L 2024/2408 vom 16.09.2024 Inkrafttreten Gültig A; Beschl. (EU) 2025/1740 - ABl. L ... ...

Archivdatei - 23c_1586_24_05_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1586 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Anhang I Teil 1 TYP-A-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 3 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang II Teil 1 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang III TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. ... ...

Archivdatei - 23c_1586_24_05_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_24_05_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG (1)

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  • ... Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45) => Zur nachfolgenden Fassung Ergänzende Informationen => 9. ProdSV - Maschinenverordnung / Normenübersicht / Normen - Archiv 03/2019 03/2018 06/2017 Beschl. (EU) 2019/1729 über die harmonisierte Norm für die Konformitätsbewertung zur Unterstützung der VO&quo ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (4)

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  • ... zurück Angaben Alle Unternehmen 13 Beziehungen zwischen einem Mutter- und seinen Tochterunternehmen sind anzugeben, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle zwischen ihnen stattgefunden haben. Ein Unternehmen hat den Namen seines Mutterunternehmens und, falls abweichend, die oberste beherrschende Partei anzugeben. Veröffentlicht weder das Mutterunternehmen noch die oberste beherrschende Partei einen Konzernabschluss, ist auch der Name des nächsthöheren Mutterunternehmens, das einen Konzernabschlus ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (13)

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  • ... zurück Fair-Value-Hierarchie (Paragraphen 72-90) Eingangsparameter der Stufe 2 (Paragraphen 81-85) B35 Beispiele für Eingangsparameter der Stufe 2 für besondere Vermögenswerte und Schulden sind u. a.: Festzinsempfänger-Swap, der auf dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) Swapsatz basiert. Ein Eingangsparameter der Stufe 2 wäre der LIBOR Swapsatz, falls dieser in üblich notierten Intervallen für so gut wie die volle Laufzeit des Swap beobachtbar ist. Festzinsempfänger-Swap, der auf einer Rendi ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (9)

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  • ... zurück . Ergänzungen zu Anwendungen Anhang B IFRS 5 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums B1 Wie in Paragraph 9 ausgeführt, schließt eine Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums nicht die Einstufung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten aus, wenn die Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehm ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (2)

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  • ... zurück International Accounting Standard 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Zielsetzung 1 Dieser Standard schreibt die Kriterien zur Auswahl und Änderung der Rechnungslegungsmethoden sowie die bilanzielle Behandlung und Angabe von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen sowie Fehlerkorrekturen vor. Der Standard soll die Relevanz und Zuverlässigkeit des Abschlusses eines Unternehmens sow ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 237 vom 26.09.2023 S. 1, ber. L 239 S. 39, ber. L 2025/90863; VO (EU) 2023/2468 - ABl. L 2023/2468 vom 09.11.2023 Inkrafttreten Art.2 A; VO (EU) 2023/2579 - ABl. L 2023/2579 vom 21.11.2023 Inkrafttreten Art. 2; VO (EU) 2023/2822 - ABl. L 20 ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1803 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Anhang International Accounting Standards IAS 1 Darstellung des Abschlusses IAS 2 Vorräte IAS 7 Kapitalflussrechnung IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler IAS 10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag IAS 12 Ertragsteuern IAS 16 Sachanlagen IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Anhang A IAS 19 Anwendungsleitlinien IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwend ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (5)

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  • ... zurück International Accounting Standard 33 Ergebnis je Aktie Zielsetzung 1 Ziel dieses Standards ist die Festlegung von Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie, um die Ertragskraft unterschiedlicher Unternehmen in einer Berichtsperiode und ein- und desselben Unternehmens in unterschiedlichen Berichtsperioden besser miteinander vergleichen zu können. Auch wenn die Aussagefähigkeit der Daten zum Ergebnis je Aktie aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsmethoden b ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (12)

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  • ... zurück Beziehung zu anderen Parteien B73 Bei der Beurteilung, ob eine Beherrschung vorliegt, hat ein Investor die Art seiner Beziehungen zu anderen Parteien zu berücksichtigen und festzustellen, ob diese in seinem Namen handeln (d. h."De-Facto-Agenten" sind). Die Bestimmung, ob andere Parteien als De-Facto-Agenten handeln, verlangt Ermessensausübung. Dabei ist nicht nur die Art der Beziehung zu berücksichtigen, sondern auch, wie diese Parteien untereinander und mit dem Investor interag ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (11)

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  • ... zurück B5.5.5 Zur Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos und zur Erfassung einer Wertberichtigung auf kollektiver Basis kann ein Unternehmen Finanzinstrumente anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen zusammenfassen und auf diese Weise eine Analyse ermöglichen, die darauf ausgerichtet ist, eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zeitnah feststellen zu können. Das Unternehmen sollte diese Informationen nicht durch Gruppierung von Finanzinstrumenten mit ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (10)

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  • ... zurück Designation von Sicherungsinstrumenten 6.2.4 Ein zulässiges Instrument muss in seiner Gesamtheit als Sicherungsinstrument designiert werden. Die einzigen gestatteten Ausnahmen sind die Trennung eines Optionskontrakts in inneren Wert und Zeitwert, wobei nur die Änderung des inneren Werts einer Option als Sicherungsinstrument und nicht die Änderung des Zeitwerts designiert wird (siehe Paragraphen 6.5.15 und B6.5.29-B6.5.33), die Trennung eines Termingeschäfts in Terminelement und Kassaeleme ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (7)

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  • ... zurück 23 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erhöhen sich nicht durch Anlaufkosten (es sei denn, diese sind notwendig, um die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Zustand zu versetzen, der erforderlich ist, damit sie in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden können), anfängliche Betriebsverluste, die anfallen, bevor die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien die geplante Belegungsquote erreichen, oder außer ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (15)

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  • ... zurück . Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften Anhang C IFRS 17 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge. Zeitpunkt des Inkrafttretens C1 IFRS 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 17 früher an, hat es dies anzugeben. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen zum oder vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 gleichzeitig auch IFRS 9 Finan ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (3)

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  • ... zurück International Accounting Standard 19 Leistungen an Arbeitnehmer Zielsetzung 1 Ziel des vorliegenden Standards ist die Regelung der Bilanzierung und der Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Nach diesem Standard ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Schuld anzusetzen, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen im Austausch gegen in der Zukunft zu zahlende Leistungen an Arbeitnehmer erbracht hat, und einen Aufwand anzusetzen, wenn das Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen aus der ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (14)

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  • ... zurück B49 Zusätzliche Informationen zu variablen Leasingzahlungen, die unter gewissen Umständen zur Erreichung des in Paragraph 51 für die Angabepflichten festgelegten Ziels erforderlich sein können, sind beispielsweise Informationen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, zu verstehen, weshalb und in welchem Umfang der Leasingnehmer variable Leasingzahlungen verwendet, das Verhältnis zwischen variablen Leasingzahlungen und festen Zahlungen einzuschätzen, Kenntnis von den Einflussgrößen, d ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (8)

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  • ... zurück . Anwendungsleitlinien Anhang B IFRS 2 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Eigenkapitalinstrumente B1 Die Paragraphen B2-B41 dieses Anhangs behandeln die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von gewährten Anteilen und Anteilsoptionen, wobei vor allem auf die üblichen Vertragsbedingungen bei der Gewährung von Anteilen oder Anteilsoptionen an Mitarbeiter eingegangen wird. Sie sind daher nicht abschließend. Da sich die na ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (6)

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  • ... zurück A12 Die Anwendung eines "erwarteter Cashflow"-Ansatzes ist von Kosten-Nutzen-Sachzwängen abhängig. In manchen Fällen kann ein Unternehmen Zugriff auf zahlreiche Daten haben und somit viele Zahlungsstrom-Szenarien entwickeln. In anderen Fällen kann es sein, dass ein Unternehmen nicht mehr als die allgemeinen Darstellungen über die Schwankung der Zahlungsströme entwickeln kann, ohne dass erhebliche Kosten anfallen. Das Unternehmen muss die Kosten für den Erhalt zusätzlicher Inform ... ...

Archivdatei - 23c_1791_24_07_1 - Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1791_24_07_1 - Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 - Inhalt -

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  • ... RL (EU) 2023/1791 - Inhalt => Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" Artikel 4 Energieeffizienzziele Kapitel II Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors Artikel 5 Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors im Bereich der Energieeffizienz Artikel 6 Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen Arti ... ...

Archivdatei - 23c_1791_24_07_1 - Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (1)

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  • ... Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 - Energieeffizienzrichtlinie oder "EED" - (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 231 vom 20.09.2023 S. 1) => Zur nachfolgenden Fassung Neufassung - Ersetzt zum 12.10.2025 RL 2012/27 - Entsprechungstabelle Ergänzende Informationen Empf."en (EU) 2024/1722; 2024/1722; 2024/1590 u. Das Europäische Parlament und der Rat der E ... ...

Archivdatei - 23c_1532_26_05_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20; Beschl. (GASP) 2023/2686 - ABl. L 2023/2686 vom 28.11.2023 A; Beschl. (GASP) 2023/2792 - ABl. L 2023/2792 vom 11.12.2023 A; Beschl. (GASP) 2024/1336 - ABl. L 2024/1336 vom 15.05.20 ... ...

Archivdatei - 23c_1532_26_05_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_26_05_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran - Inhalt -

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  • ... Beschl. (GASP) 2023/1532 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 1a Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Anhang I Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß den Artikeln 2 und 3 A. Natürliche Personen B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen Anhang II Liste der Häfen und Schleusen gemäß Artikel 1a ...

Archivdatei - 23c_1586_24_09_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1586 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Anhang I Teil 1 TYP-A-NORMEN 1. Erläuterung 2. Fundstelle der Norm. Teil 2 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 3 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang II Teil 1 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang III TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der F ... ...

Archivdatei - 23c_1586_24_09_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_24_09_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG (1)

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  • ... Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45 A; Beschl. (EU) 2024/1256 - ABl. L 2024/1256 vom 30.04.2024 A; Beschl. (EU) 2024/1329 - ABl. L 2024/1329 vom 15.05.2024 Inkrafttreten Gültig) => Zur nachfolgenden Fassung Ergänzende Informationen => 9. ProdSV - Maschinenverordnung / Normenübersicht / Norm ... ...

Archivdatei - 23c_1758_25_02_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1758 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie SALVECO SALVESAFE PRODUCTS gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1755 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Teil I Erste Informationsebene 1. Administrative Informationen 1.1. Familienname 1.2. Produktart(en) 1.3. Zulassungsinhaber 1.4. Hersteller der Biozidprodukte 1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe 2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie 2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie 2.2. Art(en) der Formulier ... ...

Archivdatei - 23c_1758_25_02_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1758 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie SALVECO SALVESAFE PRODUCTS gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (1)

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  • ... Durchführungsverordnung (EU) 2023/1758 der Kommission vom 11. September 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "SALVECO SALVESAFE PRODUCTS" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 224 vom 12.09.2023 S. 34) => Zur nachfolgenden Fassung Ergänzende Informationen Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) Die Europäische Kommission - gestütz ... ...

Archivdatei - 23c_1758_25_02_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1758 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie SALVECO SALVESAFE PRODUCTS gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_24_05_2 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1586 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Anhang I Teil 1 TYP-A-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 3 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang II Teil 1 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang III TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. ... ...

Archivdatei - 23c_1586_24_05_2 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_24_05_2 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG (1)

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  • ... Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45 A; Beschl. (EU) 2024/1256 - ABl. L 2024/1256 vom 30.04.2024) => Zur nachfolgenden Fassung Ergänzende Informationen => 9. ProdSV - Maschinenverordnung / Normenübersicht / Normen - Archiv 03/2019 03/2018 06/2017 Beschl. (EU) 2019/1729 über die harmonisierte N ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61 A; VO (EU) 2023/2793 - ABl. L 2023/2793 vom 11.12.2023 A; VO (EU) 2024/1338 - ABl. L 2024/1338 vom 15.05.2024; VO (EU) 2024/1604 - ABl. L 2024/1604 vom 31.05.2024, b ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 2a Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3ca Artikel 3d Artikel 3e Artikel 3f Artikel 4 - gestrichen - Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten G ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_02_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_24_11_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20; Beschl. (GASP) 2023/2686 - ABl. L 2023/2686 vom 28.11.2023 A; Beschl. (GASP) 2023/2792 - ABl. L 2023/2792 vom 11.12.2023 A; Beschl. (GASP) 2024/1336 - ABl. L 2024/1336 vom 15.05.20 ... ...

Archivdatei - 23c_1532_24_11_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_24_11_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran - Inhalt -

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  • ... Beschl. (GASP) 2023/1532 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Anhang Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 A. Natürliche Personen B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen ...

Archivdatei - 23c_1532_23_12_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (1)

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  • ... Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20; Beschl. (GASP) 2023/2686 - ABl. L 2023/2686 vom 28.11.2023) => Zur nachfolgenden Fassung Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 31. Juli 2014 den Bes ... ...

Archivdatei - 23c_1532_23_12_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_23_12_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran - Inhalt -

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  • ... Beschl. (GASP) 2023/1532 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Anhang Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 ...

Archivdatei - 23c_2059_24_12_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/2059 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Im Anhang aufgeführte Waren aus der übrigen Welt Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung Anhang Liste der Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (nach Artikel 2) ...

Archivdatei - 23c_2059_24_12_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (1)

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  • ... Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 der Kommission vom 26. September 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 238 vom 27.09.2023 S. 103 A; VO (EU) 2023/2395 - ABl. L 2 ... ...

Archivdatei - 23c_2059_24_12_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1577_25_05_1 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/1577 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch technische Regulierungsstandards für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bezüglich Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährungs- oder dem Warenpositionsrisiko unterliegen, und für die Behandlung dieser Positionen für die Zwecke der Anforderungen für Rückvergleiche und die Gewinn- und Verlustzuweisung im Rahmen des alternativen auf einem internen Modell basierenden Ansatzes (1)

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  • ... Delegierte Verordnung (EU) 2023/1577 der Kommission vom 20. April 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bezüglich Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährungs- oder dem Warenpositionsrisiko unterliegen, und für die Behandlung dieser Positionen für die Zwecke der Anforderungen für Rückvergleiche und die Gewinn- und Verlustzuweisung im Ra ... ...

Archivdatei - 23c_1577_25_05_1 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/1577 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch technische Regulierungsstandards für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bezüglich Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährungs- oder dem Warenpositionsrisiko unterliegen, und für die Behandlung dieser Positionen für die Zwecke der Anforderungen für Rückvergleiche und die Gewinn- und Verlustzuweisung im Rahmen des alternativen auf einem internen Modell basierenden Ansatzes - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1577 - Inhalt => Artikel 1 Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bei Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährungsrisiko unterliegen, nach dem alternativen Standardansatz Artikel 2 Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bei Anlagebuchpositionen, die dem Warenpositionsrisiko unterliegen, nach dem alternativen Standardansatz Artikel 3 Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bei Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährung ... ...

Archivdatei - 23c_1577_25_05_1 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/1577 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch technische Regulierungsstandards für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bezüglich Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährungs- oder dem Warenpositionsrisiko unterliegen, und für die Behandlung dieser Positionen für die Zwecke der Anforderungen für Rückvergleiche und die Gewinn- und Verlustzuweisung im Rahmen des alternativen auf einem internen Modell basierenden Ansatzes

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1529_23_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61) => Zur nachfolgenden Fassung Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215, gestützt auf den Beschluss (GASP) des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts d ... ...

Archivdatei - 23c_1529_23_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3d Artikel 3e Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten Güter Kategorie 1 - Unbemannte Luftfahrzeuge Kateg ... ...

Archivdatei - 23c_1529_23_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1803a_24_11_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 237 vom 26.09.2023 S. 1, ber. L 239 S. 39; VO (EU) 2023/2468 - ABl. L 2023/2468 vom 09.11.2023 Inkrafttreten Art.2 A; VO (EU) 2023/2579 - ABl. L 2023/2579 vom 21.11.2023 Inkrafttreten Art. 2; VO (EU) 2023/2822 - ABl. L 2023/2822 vom 20.12.2 ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_24_11_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1803 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Anhang ...

Archivdatei - 23c_1803a_24_11_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1804_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 234 vom 22.09.2023 S. 1) => Zur nachfolgenden Fassung Neufassung - Ersetzt RL 2014/94/EU Hebt VO'en (EU) 2019/1745 und (EU) 2021/1444 auf. Ergänzende Informationen VO (EU) 2025/655 Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf de ... ...

Archivdatei - 23c_1804_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1804_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1804 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Ziele für die Stromladeinfrastruktur für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb Artikel 4 Ziele für die Stromladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb Artikel 5 Ladeinfrastruktur Artikel 6 Ziele für die Infrastruktur zur Wasserstoffbetankung von Straßenfahrzeugen Artikel 7 Infrastruktur für die Wasserstoffbetankung Artikel 8 Infrastruktur für Flüssigmetha ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_08_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61 A; VO (EU) 2023/2793 - ABl. L 2023/2793 vom 11.12.2023 A; VO (EU) 2024/1338 - A ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_08_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 2a Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3ca Artikel 3d Artikel 3e Artikel 3f Artikel 4 - gestrichen - Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten G ... ...

Archivdatei - 23c_1529_26_08_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_24_07_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20; Beschl. (GASP) 2023/2686 - ABl. L 2023/2686 vom 28.11.2023 A; Beschl. (GASP) 2023/2792 - ABl. L 2023/2792 vom 11.12.2023 A; Beschl. (GASP) 2024/1336 - ABl. L 2024/1336 vom 15.05.20 ... ...

Archivdatei - 23c_1532_24_07_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_24_07_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran - Inhalt -

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  • ... Beschl. (GASP) 2023/1532 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Anhang Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 A. Natürliche Personen B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (4)

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  • ... zurück Angaben Alle Unternehmen 13 Beziehungen zwischen einem Mutter- und seinen Tochterunternehmen sind anzugeben, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle zwischen ihnen stattgefunden haben. Ein Unternehmen hat den Namen seines Mutterunternehmens und, falls abweichend, die oberste beherrschende Partei anzugeben. Veröffentlicht weder das Mutterunternehmen noch die oberste beherrschende Partei einen Konzernabschluss, ist auch der Name des nächsthöheren Mutterunternehmens, das einen Konzernabschlus ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (13)

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  • ... zurück Fair-Value-Hierarchie (Paragraphen 72-90) Eingangsparameter der Stufe 2 (Paragraphen 81-85) B35 Beispiele für Eingangsparameter der Stufe 2 für besondere Vermögenswerte und Schulden sind u. a.: Festzinsempfänger-Swap, der auf dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) Swapsatz basiert. Ein Eingangsparameter der Stufe 2 wäre der LIBOR Swapsatz, falls dieser in üblich notierten Intervallen für so gut wie die volle Laufzeit des Swap beobachtbar ist. Festzinsempfänger-Swap, der auf einer Rendi ... ...

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  • ... zurück . Ergänzungen zu Anwendungen Anhang B IFRS 5 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums B1 Wie in Paragraph 9 ausgeführt, schließt eine Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums nicht die Einstufung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten aus, wenn die Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehm ... ...

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  • ... zurück International Accounting Standard 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Zielsetzung 1 Dieser Standard schreibt die Kriterien zur Auswahl und Änderung der Rechnungslegungsmethoden sowie die bilanzielle Behandlung und Angabe von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen sowie Fehlerkorrekturen vor. Der Standard soll die Relevanz und Zuverlässigkeit des Abschlusses eines Unternehmens sow ... ...

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 237 vom 26.09.2023 S. 1, ber. L 239 S. 39; VO (EU) 2023/2468 - ABl. L 2023/2468 vom 09.11.2023 Inkrafttreten Art.2 A; VO (EU) 2023/2579 - ABl. L 2023/2579 vom 21.11.2023 Inkrafttreten Art. 2; VO (EU) 2023/2822 - ABl. L 2023/2822 vom 20.12.2 ... ...

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  • ... VO (EU) 2023/1803 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Anhang International Accounting Standards IAS 1 Darstellung des Abschlusses IAS 2 Vorräte IAS 7 Kapitalflussrechnung IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler IAS 10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag IAS 12 Ertragsteuern IAS 16 Sachanlagen IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Anhang A IAS 19 Anwendungsleitlinien IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwend ... ...

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  • ... zurück International Accounting Standard 33 Ergebnis je Aktie Zielsetzung 1 Ziel dieses Standards ist die Festlegung von Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie, um die Ertragskraft unterschiedlicher Unternehmen in einer Berichtsperiode und ein- und desselben Unternehmens in unterschiedlichen Berichtsperioden besser miteinander vergleichen zu können. Auch wenn die Aussagefähigkeit der Daten zum Ergebnis je Aktie aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsmethoden b ... ...

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  • ... zurück Beziehung zu anderen Parteien B73 Bei der Beurteilung, ob eine Beherrschung vorliegt, hat ein Investor die Art seiner Beziehungen zu anderen Parteien zu berücksichtigen und festzustellen, ob diese in seinem Namen handeln (d. h."De-Facto-Agenten" sind). Die Bestimmung, ob andere Parteien als De-Facto-Agenten handeln, verlangt Ermessensausübung. Dabei ist nicht nur die Art der Beziehung zu berücksichtigen, sondern auch, wie diese Parteien untereinander und mit dem Investor interag ... ...

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  • ... zurück B5.5.5 Zur Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos und zur Erfassung einer Wertberichtigung auf kollektiver Basis kann ein Unternehmen Finanzinstrumente anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen zusammenfassen und auf diese Weise eine Analyse ermöglichen, die darauf ausgerichtet ist, eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zeitnah feststellen zu können. Das Unternehmen sollte diese Informationen nicht durch Gruppierung von Finanzinstrumenten mit ... ...

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  • ... zurück Designation von Sicherungsinstrumenten 6.2.4 Ein zulässiges Instrument muss in seiner Gesamtheit als Sicherungsinstrument designiert werden. Die einzigen gestatteten Ausnahmen sind die Trennung eines Optionskontrakts in inneren Wert und Zeitwert, wobei nur die Änderung des inneren Werts einer Option als Sicherungsinstrument und nicht die Änderung des Zeitwerts designiert wird (siehe Paragraphen 6.5.15 und B6.5.29-B6.5.33), die Trennung eines Termingeschäfts in Terminelement und Kassaeleme ... ...

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  • ... zurück 23 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erhöhen sich nicht durch Anlaufkosten (es sei denn, diese sind notwendig, um die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Zustand zu versetzen, der erforderlich ist, damit sie in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden können), anfängliche Betriebsverluste, die anfallen, bevor die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien die geplante Belegungsquote erreichen, oder außer ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (15)

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  • ... zurück . Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften Anhang C IFRS 17 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge. Zeitpunkt des Inkrafttretens C1 IFRS 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 17 früher an, hat es dies anzugeben. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen zum oder vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 gleichzeitig auch IFRS 9 Finan ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (3)

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  • ... zurück International Accounting Standard 19 Leistungen an Arbeitnehmer Zielsetzung 1 Ziel des vorliegenden Standards ist die Regelung der Bilanzierung und der Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Nach diesem Standard ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Schuld anzusetzen, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen im Austausch gegen in der Zukunft zu zahlende Leistungen an Arbeitnehmer erbracht hat, und einen Aufwand anzusetzen, wenn das Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen aus der ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (14)

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  • ... zurück B49 Zusätzliche Informationen zu variablen Leasingzahlungen, die unter gewissen Umständen zur Erreichung des in Paragraph 51 für die Angabepflichten festgelegten Ziels erforderlich sein können, sind beispielsweise Informationen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, zu verstehen, weshalb und in welchem Umfang der Leasingnehmer variable Leasingzahlungen verwendet, das Verhältnis zwischen variablen Leasingzahlungen und festen Zahlungen einzuschätzen, Kenntnis von den Einflussgrößen, d ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (8)

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  • ... zurück . Anwendungsleitlinien Anhang B IFRS 2 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Eigenkapitalinstrumente B1 Die Paragraphen B2-B41 dieses Anhangs behandeln die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von gewährten Anteilen und Anteilsoptionen, wobei vor allem auf die üblichen Vertragsbedingungen bei der Gewährung von Anteilen oder Anteilsoptionen an Mitarbeiter eingegangen wird. Sie sind daher nicht abschließend. Da sich die na ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_2 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (6)

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  • ... zurück A12 Die Anwendung eines "erwarteter Cashflow"-Ansatzes ist von Kosten-Nutzen-Sachzwängen abhängig. In manchen Fällen kann ein Unternehmen Zugriff auf zahlreiche Daten haben und somit viele Zahlungsstrom-Szenarien entwickeln. In anderen Fällen kann es sein, dass ein Unternehmen nicht mehr als die allgemeinen Darstellungen über die Schwankung der Zahlungsströme entwickeln kann, ohne dass erhebliche Kosten anfallen. Das Unternehmen muss die Kosten für den Erhalt zusätzlicher Inform ... ...

Archivdatei - 23c_1763_24_08_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1763 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Lactic acid Family - Quatchem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (1)

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  • ... Durchführungsverordnung (EU) 2023/1763 der Kommission vom 12. September 2023 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "Lactic acid Family - Quatchem" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 225 vom 13.09.2023 S. 5) => Zur nachfolgenden Fassung Ergänzende Informationen Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) Die Europäische Kommission - gestü ... ...

Archivdatei - 23c_1763_24_08_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1763 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Lactic acid Family - Quatchem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1763_24_08_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1763 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie Lactic acid Family - Quatchem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1763 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Anhang Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Teil I Erste Informationsebene 1. Administrative Informationen 1.1. Familienname 1.2. Produktart(en) 1.3. Zulassungsinhaber 1.4. Hersteller der Biozidprodukte 1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe 2. Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie 2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie 2.2. Art(en) der Formulier ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61 A; VO (EU) 2023/2793 - ABl. L 2023/2793 vom 11.12.2023 A; VO (EU) 2024/1338 - ABl. L 2024/1338 vom 15.05.2024; VO (EU) 2024/1604 - ABl. L 2024/1604 vom 31.05.2024, b ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3d Artikel 3e Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten Güter Kategorie 3 - Elektronische Bauelemente und ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1803a_23_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 237 vom 26.09.2023 S. 1, ber. L 239 S. 39; VO (EU) 2023/2468 - ABl. L 2023/2468 vom 09.11.2023 Inkrafttreten Art.2) => Zur nachfolgenden Fassung Neufassung - Ersetzt VO (EG) 1126/2008 Die Europäische Kommission - gestützt auf den Vertrag übe ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_23_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1803 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Anhang ...

Archivdatei - 23c_1803a_23_12_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_24_05_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (1)

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  • ... Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 20; Beschl. (GASP) 2023/2686 - ABl. L 2023/2686 vom 28.11.2023 A; Beschl. (GASP) 2023/2792 - ABl. L 2023/2792 vom 11.12.2023) => Zur nachfolgenden Fassung Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, in Erwägu ... ...

Archivdatei - 23c_1532_24_05_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1532_24_05_1 - Beschluss (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran - Inhalt -

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  • ... Beschl. (GASP) 2023/1532 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Anhang Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 A. Natürliche Personen B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen ...

Archivdatei - 23c_1584_25_07_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 über Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Popillia japonica Newman und über Maßnahmen zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings in bestimmten abgegrenzten Gebieten des Gebiets der Union (1)

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  • ... Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 der Kommission vom 1. August 2023 über Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Popillia japonica Newman und über Maßnahmen zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings in bestimmten abgegrenzten Gebieten des Gebiets der Union (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 17) => Zur nachfolgenden Fassung Die Europäische Kommission - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/2031 des ... ...

Archivdatei - 23c_1584_25_07_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 über Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Popillia japonica Newman und über Maßnahmen zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings in bestimmten abgegrenzten Gebieten des Gebiets der Union - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1584 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Erhebungen im Gebiet der Union außerhalb der abgegrenzten Gebiete Artikel 4 Notfallpläne Artikel 5 Einrichtung von abgegrenzten Gebieten Artikel 6 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einrichtung abgegrenzter Gebiete Artikel 7 Jährliche Erhebungen in abgegrenzten Gebieten Artikel 8 Aufhebung der Abgrenzung Artikel 9 Tilgungsmaßnahmen Artikel 10 Eindämmungsmaßnahmen Artikel 11 Berichterstattung Artikel ... ...

Archivdatei - 23c_1584_25_07_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 über Maßnahmen zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Popillia japonica Newman und über Maßnahmen zur Tilgung und Eindämmung dieses Schädlings in bestimmten abgegrenzten Gebieten des Gebiets der Union

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1542_26_08_1 - Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG - Batterie-Verordnung - - Battery Implementation Act - BattDG (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 191 vom 28.07.2023 S. 1, ber. L 2024/90243, ber. L 2024/90256, ber. L 2025/90109, ber. L 2025/90794, ber. L 2026/90132, ber. L 2026/90285; VO (EU) 2024/1781 ... ...

Archivdatei - 23c_1542_26_08_1 - Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1542_26_08_1 - Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1542 - Inhalt => Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Ziele Artikel 3 Begriffsbestimmungen Artikel 4 Freier Verkehr Artikel 5 Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen für Batterien Kapitel II Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen Artikel 6 Beschränkungen für Stoffe Artikel 7 CO2-Fußabdruck von Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbaren Industriebatterien und LV-Batterien Artik ... ...

Archivdatei - 23c_1586_25_08_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1586 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Anhang I Teil 1 TYP-A-NORMEN 1. Erläuterung 2. Fundstelle der Norm. Teil 2 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 3 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang II Teil 1 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang III TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der F ... ...

Archivdatei - 23c_1586_25_08_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_25_08_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG (1)

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  • ... Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45 A; Beschl. (EU) 2024/1256 - ABl. L 2024/1256 vom 30.04.2024 A; Beschl. (EU) 2024/1329 - ABl. L 2024/1329 vom 15.05.2024 Inkrafttreten Gültig A; Beschl. (EU) 2024/2408 - ABl. L 2024/2408 vom 16.09.2024 Inkrafttreten Gültig) => Zur nachfolgenden Fassung Ergä ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (4)

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  • ... zurück Angaben Alle Unternehmen 13 Beziehungen zwischen einem Mutter- und seinen Tochterunternehmen sind anzugeben, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle zwischen ihnen stattgefunden haben. Ein Unternehmen hat den Namen seines Mutterunternehmens und, falls abweichend, die oberste beherrschende Partei anzugeben. Veröffentlicht weder das Mutterunternehmen noch die oberste beherrschende Partei einen Konzernabschluss, ist auch der Name des nächsthöheren Mutterunternehmens, das einen Konzernabschlus ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (13)

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  • ... zurück Fair-Value-Hierarchie (Paragraphen 72-90) Eingangsparameter der Stufe 2 (Paragraphen 81-85) B35 Beispiele für Eingangsparameter der Stufe 2 für besondere Vermögenswerte und Schulden sind u. a.: Festzinsempfänger-Swap, der auf dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) Swapsatz basiert. Ein Eingangsparameter der Stufe 2 wäre der LIBOR Swapsatz, falls dieser in üblich notierten Intervallen für so gut wie die volle Laufzeit des Swap beobachtbar ist. Festzinsempfänger-Swap, der auf einer Rendi ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (9)

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  • ... zurück . Ergänzungen zu Anwendungen Anhang B IFRS 5 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums B1 Wie in Paragraph 9 ausgeführt, schließt eine Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums nicht die Einstufung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten aus, wenn die Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehm ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (2)

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  • ... zurück International Accounting Standard 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Zielsetzung 1 Dieser Standard schreibt die Kriterien zur Auswahl und Änderung der Rechnungslegungsmethoden sowie die bilanzielle Behandlung und Angabe von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen sowie Fehlerkorrekturen vor. Der Standard soll die Relevanz und Zuverlässigkeit des Abschlusses eines Unternehmens sow ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 237 vom 26.09.2023 S. 1, ber. L 239 S. 39; VO (EU) 2023/2468 - ABl. L 2023/2468 vom 09.11.2023 Inkrafttreten Art.2 A; VO (EU) 2023/2579 - ABl. L 2023/2579 vom 21.11.2023 Inkrafttreten Art. 2; VO (EU) 2023/2822 - ABl. L 2023/2822 vom 20.12.2 ... ...

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  • ... VO (EU) 2023/1803 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Anhang International Accounting Standards IAS 1 Darstellung des Abschlusses IAS 2 Vorräte IAS 7 Kapitalflussrechnung IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler IAS 10 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag IAS 12 Ertragsteuern IAS 16Sachanlagen IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer Anhang A IAS 19 Anwendungsleitlinien IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendu ... ...

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  • ... zurück International Accounting Standard 33 Ergebnis je Aktie Zielsetzung 1 Ziel dieses Standards ist die Festlegung von Leitlinien für die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie, um die Ertragskraft unterschiedlicher Unternehmen in einer Berichtsperiode und ein- und desselben Unternehmens in unterschiedlichen Berichtsperioden besser miteinander vergleichen zu können. Auch wenn die Aussagefähigkeit der Daten zum Ergebnis je Aktie aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsmethoden b ... ...

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  • ... zurück Beziehung zu anderen Parteien B73 Bei der Beurteilung, ob eine Beherrschung vorliegt, hat ein Investor die Art seiner Beziehungen zu anderen Parteien zu berücksichtigen und festzustellen, ob diese in seinem Namen handeln (d. h."De-Facto-Agenten" sind). Die Bestimmung, ob andere Parteien als De-Facto-Agenten handeln, verlangt Ermessensausübung. Dabei ist nicht nur die Art der Beziehung zu berücksichtigen, sondern auch, wie diese Parteien untereinander und mit dem Investor interag ... ...

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  • ... zurück B5.5.5 Zur Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos und zur Erfassung einer Wertberichtigung auf kollektiver Basis kann ein Unternehmen Finanzinstrumente anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen zusammenfassen und auf diese Weise eine Analyse ermöglichen, die darauf ausgerichtet ist, eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zeitnah feststellen zu können. Das Unternehmen sollte diese Informationen nicht durch Gruppierung von Finanzinstrumenten mit ... ...

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  • ... zurück Designation von Sicherungsinstrumenten 6.2.4 Ein zulässiges Instrument muss in seiner Gesamtheit als Sicherungsinstrument designiert werden. Die einzigen gestatteten Ausnahmen sind die Trennung eines Optionskontrakts in inneren Wert und Zeitwert, wobei nur die Änderung des inneren Werts einer Option als Sicherungsinstrument und nicht die Änderung des Zeitwerts designiert wird (siehe Paragraphen 6.5.15 und B6.5.29-B6.5.33), die Trennung eines Termingeschäfts in Terminelement und Kassaeleme ... ...

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  • ... zurück 23 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erhöhen sich nicht durch Anlaufkosten (es sei denn, diese sind notwendig, um die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in den Zustand zu versetzen, der erforderlich ist, damit sie in der vom Management beabsichtigten Weise genutzt werden können), anfängliche Betriebsverluste, die anfallen, bevor die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien die geplante Belegungsquote erreichen, oder außer ... ...

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  • ... zurück . Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften Anhang C IFRS 17 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil von IFRS 17 Versicherungsverträge. Zeitpunkt des Inkrafttretens C1 IFRS 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Wendet ein Unternehmen IFRS 17 früher an, hat es dies anzugeben. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen zum oder vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 gleichzeitig auch IFRS 9 Finan ... ...

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  • ... zurück International Accounting Standard 19 Leistungen an Arbeitnehmer Zielsetzung 1 Ziel des vorliegenden Standards ist die Regelung der Bilanzierung und der Angabepflichten für Leistungen an Arbeitnehmer. Nach diesem Standard ist ein Unternehmen verpflichtet, eine Schuld anzusetzen, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen im Austausch gegen in der Zukunft zu zahlende Leistungen an Arbeitnehmer erbracht hat, und einen Aufwand anzusetzen, wenn das Unternehmen den wirtschaftlichen Nutzen aus der ... ...

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  • ... Siehe Titel ...

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  • ... zurück B49 Zusätzliche Informationen zu variablen Leasingzahlungen, die unter gewissen Umständen zur Erreichung des in Paragraph 51 für die Angabepflichten festgelegten Ziels erforderlich sein können, sind beispielsweise Informationen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, zu verstehen, weshalb und in welchem Umfang der Leasingnehmer variable Leasingzahlungen verwendet, das Verhältnis zwischen variablen Leasingzahlungen und festen Zahlungen einzuschätzen, Kenntnis von den Einflussgrößen, d ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (8)

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  • ... zurück . Anwendungsleitlinien Anhang B IFRS 2 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Eigenkapitalinstrumente B1 Die Paragraphen B2-B41 dieses Anhangs behandeln die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von gewährten Anteilen und Anteilsoptionen, wobei vor allem auf die üblichen Vertragsbedingungen bei der Gewährung von Anteilen oder Anteilsoptionen an Mitarbeiter eingegangen wird. Sie sind daher nicht abschließend. Da sich die na ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_06_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (6)

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  • ... zurück A12 Die Anwendung eines "erwarteter Cashflow"-Ansatzes ist von Kosten-Nutzen-Sachzwängen abhängig. In manchen Fällen kann ein Unternehmen Zugriff auf zahlreiche Daten haben und somit viele Zahlungsstrom-Szenarien entwickeln. In anderen Fällen kann es sein, dass ein Unternehmen nicht mehr als die allgemeinen Darstellungen über die Schwankung der Zahlungsströme entwickeln kann, ohne dass erhebliche Kosten anfallen. Das Unternehmen muss die Kosten für den Erhalt zusätzlicher Inform ... ...

Archivdatei - 23c_1695_26_04_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/919

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1695_26_04_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/919 (1)

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  • ... Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission vom 10. August 2023 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme "Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/919 - TSI ZZS - (Text mit Bedeutung für den EWR) (ABl. L 222 vom 08.09.2023 S. 380, ber. L 2024/90820) => Zur nachfolgenden Fassung Neufassung - Ersetzt VO (EU) 2016/919 Archiv: 2016; 2012 Ergänzende ... ...

Archivdatei - 23c_1695_26_04_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität der Teilsysteme Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/919 - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1695 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand Artikel 2 Anwendungsbereich Artikel 3 Offene Punkte Artikel 4 Sonderfälle Artikel 5 Durchführung Artikel 6 Verfügbarkeit fahrzeugseitiger ETCS-, ATO- und FRMCS-Produkte Artikel 7 Klasse-B-Systeme Artikel 8 Von der Union geförderte Vorhaben Artikel 9 Behebung von Fehlern Artikel 10 Künftiges Bahnmobilfunksystem Artikel 11 Innovative Lösungen Artikel 12 ERTMS-Kompatibilität und künftige Änderungen Artikel 13 Kompatibilität der Zugortung Artik ... ...

Archivdatei - 23c_1586_26_03_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1586 - Inhalt => Normenübersicht Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Anhang I Teil 1 TYP-A-NORMEN 1. Erläuterung 2. Fundstelle der Norm. Teil 2 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 3 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang II Teil 1 TYP-B-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Teil 2 TYP-C-NORMEN 1. Erläuterung 2. Liste der Fundstellen der Normen Anhang III TYP-C-NORMEN 1. Erläuterun ... ...

Archivdatei - 23c_1586_26_03_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1586_26_03_1 - Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG (1)

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  • ... Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45 A; Beschl. (EU) 2024/1256 - ABl. L 2024/1256 vom 30.04.2024 A; Beschl. (EU) 2024/1329 - ABl. L 2024/1329 vom 15.05.2024 Inkrafttreten Gültig A; Beschl. (EU) 2024/2408 - ABl. L 2024/2408 vom 16.09.2024 Inkrafttreten Gültig A; Beschl. (EU) 2025/1740 - ABl. L ... ...

Archivdatei - 23c_2059_23_10_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/2059 - Inhalt => Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 2 Im Anhang aufgeführte Waren aus der übrigen Welt Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung Anhang Liste der Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (nach Artikel 2) ...

Archivdatei - 23c_2059_23_10_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (1)

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  • ... Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 der Kommission vom 26. September 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 238 vom 27.09.2023 S. 103) => Zur nachfolgenden Fassung ... ...

Archivdatei - 23c_2059_23_10_1 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/2059 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1231 im Hinblick auf die Auflistung bestimmter Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland gelangen und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1529_24_05_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1529 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran (ABl. L 186 vom 25.07.2023 S. 1, ber. L 196 S. 61 A; VO (EU) 2023/2793 - ABl. L 2023/2793 vom 11.12.2023) => Zur nachfolgenden Fassung Der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215, gestützt auf den Beschluss (GASP) des Rates ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_05_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran - Inhalt -

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  • ... VO (EU) 2023/1529 - Inhalt => Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 3a Artikel 3b Artikel 3c Artikel 3d Artikel 3e Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Anhang I Internetseiten mit Informationen über die zuständigen Behörden und die Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission Anhang II Liste der in Artikel 2 genannten Güter Kategorie 1 - Unbemannte Luftfahrzeuge Kateg ... ...

Archivdatei - 23c_1529_24_05_1 - Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (4)

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  • ... zurück Angaben Alle Unternehmen 13 Beziehungen zwischen einem Mutter- und seinen Tochterunternehmen sind anzugeben, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle zwischen ihnen stattgefunden haben. Ein Unternehmen hat den Namen seines Mutterunternehmens und, falls abweichend, die oberste beherrschende Partei anzugeben. Veröffentlicht weder das Mutterunternehmen noch die oberste beherrschende Partei einen Konzernabschluss, ist auch der Name des nächsthöheren Mutterunternehmens, das einen Konzernabschlus ... ...

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  • ... zurück Fair-Value-Hierarchie (Paragraphen 72-90) Eingangsparameter der Stufe 2 (Paragraphen 81-85) B35 Beispiele für Eingangsparameter der Stufe 2 für besondere Vermögenswerte und Schulden sind u. a.: Festzinsempfänger-Swap, der auf dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) Swapsatz basiert. Ein Eingangsparameter der Stufe 2 wäre der LIBOR Swapsatz, falls dieser in üblich notierten Intervallen für so gut wie die volle Laufzeit des Swap beobachtbar ist. Festzinsempfänger-Swap, der auf einer Rendi ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (9)

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  • ... zurück . Ergänzungen zu Anwendungen Anhang B IFRS 5 Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums B1 Wie in Paragraph 9 ausgeführt, schließt eine Verlängerung des für den Verkaufsabschluss benötigten Zeitraums nicht die Einstufung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten aus, wenn die Verzögerung auf Ereignisse oder Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Unternehm ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (2)

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  • ... zurück International Accounting Standard 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler Zielsetzung 1 Dieser Standard schreibt die Kriterien zur Auswahl und Änderung der Rechnungslegungsmethoden sowie die bilanzielle Behandlung und Angabe von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen sowie Fehlerkorrekturen vor. Der Standard soll die Relevanz und Zuverlässigkeit des Abschlusses eines Unternehmens sow ... ...

Archivdatei - 23c_1803a_25_07_1 - Verordnung (EU) 2023/1803 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (1)

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  • ... Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 237 vom 26.09.2023 S. 1, ber. L 239 S. 39; VO (EU) 2023/2468 - ABl. L 2023/2468 vom 09.11.2023 Inkrafttreten Art.2 A; VO (EU) 2023/2579 - ABl. L 2023/2579 vom 21.11.2023 Inkrafttreten Art. 2; VO (EU) 2023/2822 - ABl. L 2023/2822 vom 20.12.2 ... ...
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