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Archivdatei - IMDG Code Teil 6.7.2.5 Bedienungsausrüstung (2)

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  • ... zurück 6.7.2.5 Bedienungsausrüstung 6.7.2.5.1 Die Bedienungsausrüstung muss so angeordnet sein, dass sie während der Beförderung und des Umschlags gegen Abreißen oder Beschädigung geschützt ist. Wenn die Verbindung zwischen Rahmen und Tank Relativbewegungen zwischen den Baugruppen zulässt, muss die Ausrüstung so befestigt sein, dass diese Bewegungen ohne Beschädigung von Teilen möglich sind. Die äußeren Entleerungseinrichtungen (Rohranschlüsse, Verschlusseinrichtungen), das innere Absperrventil ... ...

Archivdatei - IMDG Code - 4.3 Verwendung von Schüttgut-Containern

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Archivdatei - IMDG Code Teil 6.2 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen und kleinen Gefäßen für Gase (Gaspatronen)

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Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - Tabelle (2)

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  • ... zurück (Englisch) UN generic entry SELF-REACTIVE SUBSTANCE Concen- tration (%) Packing- method Control- temperature (°C) Emergency temperature (°C) Remarks 3222 2-DIAZO-1-NAPHTHOL-4-SULPHOCHLORIDE 100 OP5     (2) 2-DIAZO-1-NAPHTHOL-5-SULPHOCHLORIDE 100 OP5     (2) 3223 SELF-REACTIVE LIQUID, SAMPLE   OP2     (8) 3224 AZODICARBONAMIDE FORMULATION TYPE C 100 OP5     (3) 2,2'-AZODI(ISOBUTYRONITRILE) as a water-based paste < 50 OP5       N, N'-DINITROSO-NN'- DIMETHYLTEREPHTHALAMIDE, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (4)

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  • ... zurück 2.7.6 Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) 2.7.6.1 Bestimmung der Transportkennzahl (TI) 2.7.6.1.1 Die Transportkennzahl (TI) für ein Versandstück, eine Umpackung oder einen Frachtcontainer oder für unverpackte LSA-I-Stoffe oder SCO-I ist nach folgendem Verfahren zu ermitteln: Die höchste Dosisleistung in Millisievert pro Stunde (mSv/h) in einem Abstand von 1 m von den Außenflächen des Versandstückes, der Umpackung, des Frachtcontainers oder ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.5.3 Bauvorschriften (2)

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  • ... zurück 6.5.3 Bauvorschriften 6.5.3.1 Allgemeine Vorschriften 6.5.3.1.1 IBC müssen gegen umgebungsbedingte Schädigungen beständig oder müssen angemessen geschützt sein. 6.5.3.1.2 IBC müssen so gebaut und verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen insbesondere durch die Einwirkung von Vibrationen oder Temperaturveränderungen, Feuchtigkeit oder Druck, nichts nach außen gelangen kann 6.5.3.1.3 IBC und ihre Verschlüsse müssen aus Werkstoffen hergestellt sein, die mit dem Füllgut v ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.7.3.3 Auslegungskriterien (4)

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  • ... zurück 6.7.3.3 Auslegungskriterien 6.7.3.3.1 Tankkörper müssen einen runden Querschnitt haben. 6.7.3.3.2 Tankkörper müssen so ausgelegt und gebaut sein, dass sie einem Prüfdruck von mindestens dem 1,3fachen Berechnungsdruck standhalten. Bei der Konstruktion des Tanks müssen die Mindestwerte für den höchsten zulässigen Betriebsdruck berücksichtigt werden, die in der Anweisung T50 für ortsbewegliche Tanks in 4.2.5.2.6 für jedes zur Beförderung vorgesehene nicht gekühlte verflüssigte Gas angegeben ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1400 (10)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1400 BARIUM BARIUM 4.3 - II - 500 g P410 PP31 PP40 IBC07 B2 - T3 TP33 F-G, S-O Staukategorie E. "Getrennt von" Säuren Zersetzt sich leicht in Wasser und reagiert heftig mit Säuren unter Entwicklung von Wasserstoff, der sich durch die Reaktionswärme entzünden kann. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken oder beim Einatmen von Staub. 1401 CALCIUM CALCIUM 4.3 - II - 500 g P410 PP31 PP40 IB ... ...

Archivdatei - IMDG Code - Teil 5 Verfahren für den Versand - 5.2 Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung von Versandstücken einschließlich Großpackmitteln (IBC) (1)

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  • ... zurück Kapitel 5.2 Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung von Versandstücken einschließlich Großpackmitteln (IBC) Bemerkung: Diese Vorschriften beziehen sich im Wesentlichen auf die Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung gefährlicher Güter entsprechend ihren Eigenschaften. Jedoch dürfen die Versandstücke, soweit erforderlich, mit zusätzlichen Aufschriften oder Symbolen versehen sein, die auf Vorsichtsmaßnahmen bei der Handhabung oder Lagerung von Versandstücken hinweisen (wie z.B. das Sy ... ...

Archivdatei - IMDG Code Anhang A: Liste der Richtigen Technischen Namen von Gruppeneintragungen und N.A.G.-Eintragungen

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  • ... zurück Class or division Subsidiary risk UN Number Proper Shipping Name CLASS 3       Specific entries 3   1224 KETONES, LIQUID, N.O.S. 3   1268 PETROLEUM DISTILLATES, N.O.S. or PETROLEUM PRODUCTS, N.O.S. 3   1987 ALCOHOLS, N.O.S. 3   1989 ALDEHYDES, N.O.S. 3   2319 TERPENE HYDROCARBONS, N.O.S. 3   3271 ETHERS, N.O.S. 3   3272 ESTERS, N.O.S. 3   3295 HYDROCARBONS, LIQUID, N.O.S. 3   3336 MERCAPTANS, LIQUID, FLAMMABLE, N.O.S. or MERCAPTAN MIXTURE, LIQUID, FLAMMABLE, N.O.S. 3   3343 NITROGLYCERIN ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (3)

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  • ... zurück 1.2.2.6.2.3 "Imperial gallons" in Liter und umgekehrt Wenn es sich bei dem Zahlenwert in der mittleren Spalte der folgenden Umrechnungstabelle um "Gallons" handelt, ist der entsprechende Wert in Liter auf der linken Seite abzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwert um Liter handelt, ist der entsprechende Wert in "Gallons" auf der rechten Seite abzulesen; L gal L gal     L gal L gal 2,27 0,5 0,11 159,11 35 7,70 4,55 1 0,22 163,65 36 7,92 9,09 2 0,44 168,20 37 8 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

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Archivdatei - IMDG Code - Teil 5 Verfahren für den Versand - 5.2 Beschriftung, Markierung und Kennzeichnung von Versandstücken einschließlich Großpackmitteln (IBC)

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Archivdatei - IMDG Code Teil 6.5 Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) (1)

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  • ... zurück Kapitel 6.5 Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) 6.5.1 Allgemeine Vorschriften 6.5.1.1 Anwendungsbereich 6.5.1.1.1 Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für IBC, die für die Beförderung bestimmter gefährlicher Stoffe vorgesehen sind. 6.5.1.1.2 Die zuständige Behörde darf ausnahmsweise die Zulassung von IBC und ihren Bedienungsausrüstungen in Betracht ziehen, die den hier aufgestellten Vorschriften zwar nicht genau entsprechen, aber annehmbare Varianten darstellen. Um dem ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen - 3.2 Gefahrgutliste

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Archivdatei - IMDG Teil 4.2.5.2.6 Anweisungen für ortsbewegliche Tanks (2)

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  • ... zurück 4.2.5.2.6 Anweisungen für ortsbewegliche Tanks Die Anweisungen für ortsbewegliche Tanks legen die Anforderungen an einen ortsbeweglichen Tank fest, der für die Beförderung eines bestimmten Stoffes verwendet wird. Die Anweisungen für ortsbewegliche Tanks T1 bis T22 legen die anwendbaren Mindestprüfdrücke, Mindestwanddicken des Tankkörpers (in mm Bezugsstahl) und die Vorschriften für die Druckentlastungseinrichtungen und Bodenöffnungen fest. T1 - T22 Anweisungen für ortsbewegliche Tanks T1 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (9)

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  • ... zurück Transportblatt 8 OBERFLÄCHENKONTAMINIERTE GEGENSTÄNDE (SOC-I UND SCO-II) UN-Nr. 2913, 3326 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2, 2.7.5, 6.4.11.2 (a) Ein oberflächenkontaminierter Gegenstand (SCO) ist ein fester Gegenstand, der selbst nicht radioaktiv ist, auf dessen Oberflächen jedoch radioaktive Stoffe verteilt sind. Es gibt zwei Gruppen, SCO-I und SCO-II, die sich durch die jeweils höchstzulässige Kontamination voneinander unterscheiden. Sind spaltbare Stoffe vorhanden, ausgenommen sol ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2.2 Trennung von Versandstücken (5)

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  • ... zurück 7.2.2 Trennung von Versandstücken 7.2.2.1 Anwendungsbereich 7.2.2.1.1 Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten für die Trennung von: Versandstücken, die gefährliche Güter enthalten und konventionell gestaut werden, gefährlichen Gütern in Beförderungseinheiten und konventionell gestauten gefährlichen Gütern von solchen, die in Beförderungseinheiten gestaut sind. 7.2.2.2 Trennung von Versandstücken, die gefährliche Güter enthalten und konventionell gestaut werden. 7.2.2.2.1 Definition ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste - Kopfdatei

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  • ... / Gefahrgut / IMDG-Code Klas- se Zu- satz- ge- fahr EmS Stauung und Trennung Eigenschaften und Bemerkung UN- Nr.:  Richtiger technischer Name Übersicht numerisch /  alphabetisch   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.6 Klasse 6 - Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe

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Archivdatei - IMDG Code Teil 6.6 Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen (1)

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  • ... zurück Kapitel 6.6 Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen 6.6.1 Allgemeines 6.6.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für: Klasse 2, ausgenommen Gegenstände der Klasse 2 einschließlich Druckgasverpackungen, Klasse 6.2, ausgenommen für klinische Abfälle der UN-Nummer 3291, Klasse 7-Versandstücke, die radioaktive Stoffe enthalten. 6.6.1.2 Großverpackungen müssen nach einem von der zuständigen Behörde zufriedenstellend erachteten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt und geprü ... ...

Archivdatei - UN-Nr

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      (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung AMMUNITION, INCENDIARY with or without burster, expelling charge or propelling charge 1.4 G - - - 0 P130 LP101 PP67 L1 - - - - - 1-04 Staukategorie 02. s. Glossar der Gegenstände mit Explosivstoff "MUNITION, BAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung". 0301 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- oder Tr ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (14)

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  • ... zurück Transportblatt 13 SPALTBARE STOFFE UN-Nr. 2977, 3324, 3325, 3326, 3327, 3328, 3329, 3330, 3331, 3333 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2 Spaltbare Stoffe 6.4.11.1 (a) Radioaktive Stoffe, die auch spaltbare Stoffe sind (außer solchen spaltbaren Stoffen, die eine der Vorschriften gemäß 6.4.1.11.2 dieses Code erfüllen und somit als spaltbar freigestellte Stoffe gelten), müssen so verpackt, befördert und gelagert werden, dass sie die in diesem Code festgelegten Vorschriften über die nuklear ... ...

IArchivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste

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Archivdatei - IMDG Code Teil 6.4.11 Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten (2)

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  • ... zurück 6.4.11 Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten 6.4.11.1 Spaltbare Stoffe sind so zu befördern, dass bei normalen Beförderungsbedingungen und Unfallbeförderungsbedingungen die Unterkritikalität gewährleistet bleibt; insbesondere sind folgende mögliche Ereignisse zu berücksichtigen: Eindringen von Wasser in Versandstücke oder Auslaufen von Wasser aus diesen, Verlust von Wirksamkeit eingebauter Neutronenabsorber oder -moderatoren, Veränderung der Anordnung des Inhalts ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.7.2.15 Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen (3)

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  • ... zurück 6.7.2.15 Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen 6.7.2.15.1 Die Eintrittsöffnungen der Druckentlastungseinrichtungen müssen im oberen Bereich des Tanks so nahe wie möglich am Schnittpunkt von Längs- und Querachse des Tanks angeordnet sein. Sämtliche Öffnungen der Druckentlastungseinrichtungen müssen bei höchster Befüllung im Gasraum des Tanks liegen; die Einrichtungen müssen so angeordnet sein, dass gewährleistet ist, dass die entweichenden Dämpfe ungehindert abgeleitet werden. Bei en ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.5 Packen von Beförderungseinheiten (1)

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  • ... zurück Kapitel 7.5 Packen von Beförderungseinheiten 7.5.1 Allgemeine Bestimmungen für Beförderungseinheiten 7.5.1.1 Beförderungseinheiten, die zur Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, müssen von ausreichender Stärke und Festigkeit sein, um den Belastungen standzuhalten, die während ihrer Verwendung auftreten können. Eine ausreichende Instandhaltung muss gegeben sein. 7.5.1.2 Die anwendbaren Vorschriften des Internationalen Übereinkommens über sichere Container (CSC) von 1972 in der j ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen

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Archivdatei - IMDG Code Anhang A: Liste der Richtigen Technischen Namen von Gruppeneintragungen und N.A.G.-Eintragungen

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  • ... Kapitel 7.9 . Liste der "Richtigen Technischen Namen" von "Gattungseintragungen" und "N.A.G.-Eintragungen"  Anhang A Stoffe und Gegenstände, die nicht in der Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 namentlich genannt sind, müssen entsprechend 3.1.1.2 klassifiziert werden. Somit ist der Name der Gefahrgutliste, der den Stoff oder den Gegenstand am genauesten beschreibt, als richtiger technischer Name zu verwenden. Die wichtigsten Gattungseintragungen und alle N.A.G.-Eintragu ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2500 (21)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2501 TRIS-(1-AZIRIDINYL)- PHOSPHINOXID, LÖSUNG TRIS-(1-AZIRIDINYL) PHOSPHINE OXIDE SOLUTION 6.1 - II - 100 ml P001 - IBC02 - T4 T7 TP2 F-A, S-A Staukategorie A. Wässerige Lösung. Mischbar mit Wasser. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen der Dämpfe. 2501 TRIS-(1-AZIRIDINYL)- PHOSPHINOXID, LÖSUNG TRIS-(1-AZIRIDINYL) PHOSPHINE OXIDE SOLUTION 6.1 - III 223 5 L P001 LP0 ... ...

Archivdatei - IMDG Code - 7.9 Zulassungen/Genehmigungen der zuständigen Behörde

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code - 2.5.3.2.4 Liste der bereits zugeordneten organischen Peroxide

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 0204 (2)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0204 FALLLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF SOUNDING DEVICES, EXPLOSIVE 1.2 F - - - 0 P134 LP102 - - - - - - F-B, S-X Staukategorie 08. s. Glossar der Benennung in Anhang B für "FALLLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF". 0207 TETRANITROANILIN TETRANITROANILINE 1.1 D - - - 0 P112(b) oder P112(c) - - - - - - F-B, S-Y Staukategorie 10. Stoff. 0208 TRINITROPHENYLMETHYL- NITRAMIN (TETRYL) TRINITROPHENYLMETHYL NITR ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2200 (18)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2200 PROPADIEN, STABILISIERT PROPADIENE, STABILIZED 2.1 - - - 0 P200 - - - - - - F-D, S-U Staukategorie B. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Verflüssigtes, entzündbares, farbloses Gas. Explosionsgrenzen: 1,7 % bis 12 %. Schwerer als Luft (1,4). Siedepunkt:-34 °C. Reizwirkung auf Haut, Augen und Schleimhäute. 2201 DISTICKSTOFFMONOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG NITROUS OXIDE, REFRIGERATED LIQUID 2.2 5.1 - ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (2)

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  • ... zurück  1.2.2 Maßeinheiten 1.2.2.1 In diesem Code gelten folgende Maßeinheiten 1; Größe SI-Einheit 2) Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Länge m (Meter) - - Fläche m2 (Quadratmeter) - - Volumen m ≥(Kubikmeter) L 3) (Liter) 1 m ≥= 10-3 m ≥Zeit s (Sekunde) min (Minute) h (Stunde) d (Tag) 1 min = 60 s 1 h = 3600 s 1 d = 86400 s Masse kg (Kilogramm) g (Gramm) t (Tonne) 1 g = 10-3 kg 1 t = 103 kg Dichte kg/m ≥kg/L 1 kg/L = 10 ≥kg/m ≥Temperatur K (Kelvin) °C (G ... ...

Archivdatei - IMDG Teil 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen P 411 (5)

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  • ... zurück P 411 VERPACKUNGSANWEISUNG Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3270. Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind: (1) Kiste aus Pappe mit einer höchsten Bruttomasse von 30 kg; (2) andere Verpackungen, vorausgesetzt, eine Explosion infolge des Anstiegs des Innendrucks ist nicht möglich. Die höchste Nettomasse darf 30 kg nicht übersteigen.   P 500 VERPACKUNGSANWEISUNG Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3356. Folgende Verp ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.8 Vorschriften für Straßentankfahrzeuge

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Archivdatei - IMDG Teil 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen P 621 (6)

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  • ... zurück P 621 VERPACKUNGSANWEISUNG Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3291. Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 sowie die besonderen Vorschriften nach 4.1.8 erfüllt sind: (1) Starre, dichte Verpackungen, die den Vorschriften des Kapitels 6.1 für feste Stoffe entsprechen und die Prüfanforderung für die Verpackungsgruppe II erfüllen, vorausgesetzt es ist genügend saugfähiges Material in ausreichender Menge vorhanden, um die gesamte Menge ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.4 Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste

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              Übersicht der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge: UN-Nr.: 0000 0100 0200 0300 0400 0500 UN-Nr.: 1000 1100 1200 1300 1400 1500 1600 1700 1800 1900 UN-Nr.: 2000 2100 2200 2300 2400 2500 2600 2700 2800 2900 UN-Nr.: 3000 3100 3200 3300 3400

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2400 (20)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2400 METHYLISOVALERAT METHYLISOVALERATE 3 - II - 1 L P001 - IBC02 - T1 T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie B. Farblose Flüssigkeit. Nicht mischbar mit Wasser. 2401 PIPERIDIN PIPERIDINE 8 3 I - 0 P001 - - - - T10 TP2 F-E, S-C Staukategorie D. "Getrennt von" Säuren Farblose Flüssigkeit mit fischartigem Geruch. Mischbar mit Wasser. Reagiert heftig mit Säuren. Die wässerige Lösung ist stark alkalisch, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2600 (22)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2601 CYCLOBUTAN CYCLOBUTANE 2.1 - - - 0 P200 - - - - - - F-D, S-V Staukategorie B. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Verflüssigtes, entzündbares, farbloses Gas. Explosionsgrenzen: 1,8% bis 10%. Schwerer als Luft (1,9). Siedepunkt: 13°C. 2602 DICHLORDIFLUORMETHAN UND DIFLUORETHAN, AZEOTROPES GEMISCH mit ca. 74% Dichlordifluormethan (GAS ALS KÄLTEMITTEL R 500) DICHLORODIFLUOROMETHANE AND DIFLUOROETHA ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen - 3.1 Allgemeines

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Anhang A: Liste der Richtigen Technischen Namen von Gruppeneintragungen und N.A.G.-Eintragungen

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  • ... zurück Klasse oder Unterklasse Zusätzliche Gefahr(en) UN-Nr Richtiger Technischer Name KLASSE 6 Klasse 6.1       Spezielle Eintragungen 6.1   1544 ALKALOIDE, FEST N.A.G. 6.1   1544 ALKALOIOSALZE, FEST N.A.G. 6.1   1549 ANTIMONVERBINDUNG, ANORGANISCH, FEST N.A.G. 6.1   1556 ARSENVERBINDUNG, FLÜSSIG, N.A.G. 6.1   1557 ARSENVERBINDUNG, FEST N.A.G. 6.1   1564 BARIUMVERBINDUNG, N.A.G. 6.1   1566 BERYLLIUMVERBINDUNG, N.A.G. 6.1   1583 CHLORPIKRIN, MISCHUNG, N.A.G. 6.1   1588 CYANIDE, ANORGANISCH, FEST ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (15)

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  • ... zurück Transportblatt 14 RADIOAKTIVE STOFFE, BEFÖRDERUNG AUFGRUND EINER SONDERVEREINBARUNG UN-Nr. 2919, 3331 soweit zutreffend   1 Allgemeines 1.1.3.4 (a) Radioaktive Stoffe, die in dem betreffenden Zeugnis über die multilaterale Genehmigung der Beförderung aufgrund einer Sondervereinbarung aufgeführt sind, dürfen vorbehaltlich der Beachtung besonderer Vorschriften, die von der zuständigen Behörde (oder den zuständigen Behörden bei internationalen Beförderungen) genehmigt werden, aufgrund einer ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (1)

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  • ... zurück weiter . ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.8 Vorschriften für Straßentankfahrzeuge (1)

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  • ... zurück Kapitel 6.8 Vorschriften für Straßentankfahrzeuge 6.8.1 Allgemeines 6.8.1.1 Tankauflagerrahmenwerke, Befestigungs- und Haltevorrichtungen * 6.8.1.1.1 Bei der Konstruktion und Herstellung von Straßentankfahrzeugen müssen Stabilisierungeinrichtungen und geeignete Befestigungsvorrichtungen vorgesehen werden, damit ein sicherer Stand während der Beförderung gewährleistet ist. Die Befestigungsvorrichtungen müssen an dem Tankauflager oder an der Fahrzeugstruktur so angeordnet sein, dass das Fed ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 3100 (27)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 3100 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FESTER STOFF, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG, N.A.G. OXIDIZING SOLID, SELF-HEATING, N.O.S. 5.1 4.2 I 76 274 Keine P009 - - - - - - F-A, S-Q - - 3100 ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDER FESTER STOFF, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG, N.A.G. OXIDIZING SOLID, SELF-HEATING, N.O.S. 5.1 4.2 II 76 274 keine P099 - - - - - - F-A, S-Q - - 3101 ORGANISCHES PEROXID, TYP B, FLÜSSIG ORG ... ...

Archivdatei - IMDG Code - Teil 5.3 Plakatierung, Markierung und Beschriftung von Beförderungseinheiten (1)

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  • ... zurück Kapitel 5.3 Plakatierung, Markierung und Beschriftung von Beförderungseinheiten 5.3.1 Plakatierung 5.3.1.1 Vorschriften für die Plakatierung 5.3.1.1.1 Allgemeine Vorschriften Vergrößerte Kennzeichen (Placards), Markierungen, Beschriftungen und Warnzeichen müssen an den Außenflächen einer Beförderungseinheit angebracht werden. Sie sollen darauf hinweisen, dass ihr Inhalt aus gefährlichen Gütern besteht, von denen Gefahren ausgehen. Auf diese Markierung und Kennzeichnung kann verzichtet ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.7 Klasse 7 - Radioaktive Stoffe

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.4 Vorschriften für Bau, Prüfung und Zulassung von Versandstücken und Stoffen der Klasse 7 (1)

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  • ... zurück Kapitel 6.4 Vorschriften für Bau, Prüfung und Zulassung von Versandstücken und Stoffen der Klasse 7 Bemerkung: Dieses Kapitel enthält Vorschriften, die für den Bau, die Prüfung und die Zulassung von bestimmten, auf dem Luftweg beförderten, Versandstücken und Stoffen, gelten. Obwohl diese Vorschriften nicht für mit Seeschiffen beförderte Versandstücke/Stoffe gelten, sind sie zu Informations-/Identifikationszwecke wiedergegeben, da die für die Beförderung auf dem Luftweg ausgelegten, geprüf ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen - 1.3 Schulung (1)

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  • ... zurück Kapitel 1.3 Schulung 1.3.0 Einleitende Bemerkung Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für den Gefahrguttransport und das Erreichen ihrer Ziele hängten in einem großen Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dieses kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Erst- und Wiederholungsschulungen aller am Gefahrguttransport Beteiligten erreicht werden. Die Vorschriften dieses Kapitels behalten ihren E ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.3 Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (3)

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  • ... zurück 1.2.2.6.2.3 "Imperial gallons" in Liter und umgekehrt Wenn es sich bei dem Zahlenwert in der mittleren Spalte der folgenden Umrechnungstabelle um "Gallons" handelt, ist der entsprechende Wert in Liter auf der linken Seite abzulesen; wenn es sich bei dem Zahlenwert um Liter handelt, ist der entsprechende Wert in "Gallons" auf der rechten Seite abzulesen; L gal L gal     L gal L gal 2,27 0,5 0,11 159,11 35 7,70 4,55 1 0,22 163,65 36 7,92 9,09 2 0,44 168,20 37 8 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (6)

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  • ... zurück Transportblatt 5 STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-I) UN-Nr. 2912, 2978 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.3, 2.7.3.2 (a), 6.4.11.2 (a) LSA-I ist die erste von drei Gruppen von radioaktiven Stoffen mit begrenzter spezifischer Eigenaktivität oder von radioaktiven Stoffen, für die Grenzwerte der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität gelten. Spaltbare Stoffe dürfen nur in den nach 6.4.11.2 freigestellten Mengen vorhanden sein. 4.1.9.1.6 (b) Dieses Transportblatt g ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1200 (8)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1201 FUSELÖL FUSEL OIL 3 - II - 1 L P001 - IBC02 - T1 T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie B. Farblose, ölige Flüssigkeit mit widerlichem Geruch. Gemisch besteht aus Amylalkoholen. Nicht mischbar mit Wasser. 1201 FUSELÖL FUSEL OIL 3 - III 223 955 5 L P001 LP01 - IBC03 - T1 T2 TP1 F-E, S-D Staukategorie A. Siehe Eintrag oben. 1202 GASÖL oder DIESELKRAFTSTOFF oder HEIZÖL (LEICHT) GAS OIL or DIESEL FUE ... ...

Archivdatei - IMDG Teil 4.1.5 Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse 1 (8)

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  • ... zurück 4.1.5 Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse 1 4.1.5.1 Die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 müssen erfüllt sein. 4.1.5.2 Alle Verpackungen für Güter der Klasse 1 müssen so ausgelegt und ausgeführt sein, dass: die explosiven Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff geschützt werden, ihr Entweichen verhindert wird und normalen Beförderungsbedingungen, einschließlich vorhersehbarer Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Druckänderungen, keine Erhöhung der Gefahr einer un ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.5 Packen von Beförderungseinheiten

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - Bekanntmachung zur Gefahrgutverordnung See in Verbindung mit dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 34-06 (1)

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  • ... Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.Regelwerk Bekanntmachung zur Gefahrgutverordnung See in Verbindung mit dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der Fassung des Amendment 34-06 Vom 9. Januar 2009 (VkBl. Nr. 2 vom 31.01.2009 S. 30) Nach Anhörung der obersten Verkehrsbehörden der Länder gebe ich Folgendes bekannt: Zum IMDG-Code ist von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) die vo ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.3 Besondere Bestimmungen für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern (1)

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  • ... zurück Kapitel 7.3 Besondere Bestimmungen für Unfälle und Brandschutzmaßnahmen bei gefährlichen Gütern Bemerkung: Die Vorschriften dieses Kapitels sind völkerrechtlich nicht verbindlich. 7.3.1 Allgemeines 7.3.1.1 Für den Fall eines Unfalls mit gefährlichen Gütern sind ausführliche Empfehlungen in den "Unfallmaßnahmen für Schiffe die gefährliche Güter befördern"- The EmS Guide: Emergency Procedures for Ships Carrying Dangerous Goods enthalten. 7.3.1.2 Für den Fall, dass Personen bei ein ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.3 Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände (2)

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  • ... zurück 250 Diese Eintragung darf nur für Proben chemischer Substanzen verwendet werden, die in Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen zu Analysezwecken genommen wurden. Die Beförderung von Stoffen, die unter diese Eintragung fallen, muss nach der Verfahrenskette für den Schutz und die Sicherheit, die von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen fe ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2700 (23)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2705 1-PENTOL 1-PENTOL 8 - II - 1 L P001 - IBC02 - T4 T7 TP2 F-A, S-B Staukategorie B. "Entfernt von" Säuren und Alkalien Farblose Flüssigkeit mit wahrnehmbarem Geruch. Kann in Berührung mit Säuren und Alkalien reagieren. Verursacht Verbrennungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute. 2707 DIMETHYLDIOXANE DIMETHYLDIOXANES 3 - II - 1 L P001 - IBC02 - - T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie B. Far ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide - Tabelle Englisch (3)

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  • ... zurück 3115 ACETYL CYCLOHEXANESULPHONYL PEROXIDE < 32   > 68     OP7 -10 0   tert-AMYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE < 100         OP7 +2ß +25   tert-AMYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     OP7 0 +10   tert-BUTYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXYBUTANE < 31 + < 36         OP7 +35 +40   tert-BUTYL PEROXYISOBUTYRATE < 52   > 48     OP7 +15 +20   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE >77 -100         OP7 -5 +5   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.1.10.4 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN (UN 1386) (3)

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  • ... zurück 7.1.10.4 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN (UN 1386) 7.1.10.4.1 Staumaßnahmen für ÖLKUCHEN, pflanzliches Öl enthaltend (a), durch Pressen gewonnene Ölsaatrückstände, die mehr als 10 % Öl und oder mehr als 20 % Öl und Feuchtigkeit zusammen enthalten: Durchlüftung und Oberflächenlüftung sind erforderlich. Wenn eine Seereise länger als 5 Tage dauert, muss das Schiff mit Einrichtungen versehen sein, die das Eingeben von Kohlendioxid oder Inertgas in die Laderäume ermöglichen. Die Säcke müssen immer ... ...

Archivdatei - IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code - Übersicht

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2.3.3 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen (6)

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  • ... zurück 7.2.3.3 Trenntabelle für Beförderungseinheiten auf offenen Containerschiffen Trennbe- griffe vertikal horizontal     geschl. gegen geschl. geschl. gegen offen offen gegen offen   geschl. gegen geschl geschl gegen offen offen gegen offen an Deck unter Deck an Deck unter Deck an Deck unter Deck "entfernt von" .1 überein- ander erlaubt offen auf geschl. erlaubt; sonst wie offen gegen offen nicht in derselben vertikalen Säule Längs- schiffs keine Trennung keine ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.4 Beförderung von Beförderungseinheiten mit Schiffen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1700 (13)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1700 TRÄNENGAS-KERZEN TEAR GAS CANDLES 6.1 4.1 II - 0 P600 - - - - - - F-A, S-G Staukategorie D. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Gegenstände, die Stoffe mit tränenreizender Wirkung enthalten, die bereits in geringen in der Luft verteilten Mengen die Augen sehr stark reizen und starke Tränenbildung hervorrufen. 1701 XYLYLBROMID, FLÜSSIG XYLYL BROMIDE 6.1 - II - 0 P001 PP31 IBC02 - - T7 TP2 TP ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.2 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen und kleinen Gefäßen für Gase (Gaspatronen) (1)

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  • ... zurück Kapitel 6.2 Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckgefäßen, Druckgaspackungen und kleinen Gefäßen für Gase (Gaspatronen) 6.2.1 Allgemeine Vorschriften Bem.: Druckgaspackungen und kleine Gefäße für Gase (Gaspatronen) siehe 6.2.4. 6.2.1.1 Auslegung und Bau 6.2.1.1.1 Druckgefäße und deren Verschlüsse müssen so ausgelegt, hergestellt, geprüft und ausgerüstet sein, dass sie allen Beanspruchungen, einschließlich Ermüdung, denen sie unter normalen Beförderungsbedingungen ausgesetzt ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.3 Anzuwendende Sondervorschriften für bestimmte Stoffe oder Gegenstände (4)

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  • ... zurück 250 Diese Eintragung darf nur für Proben chemischer Substanzen verwendet werden, die in Zusammenhang mit der Anwendung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen zu Analysezwecken genommen wurden. Die Beförderung von Stoffen, die unter diese Eintragung fallen, muss nach der Verfahrenskette für den Schutz und die Sicherheit, die von der Organisation für das Verbot chemischer Waffen fe ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.4 Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (1)

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  • ... zurück Kapitel 2.4 Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.4.0 Einleitende Bemerkung Da metallorganische Stoffe in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften der Klasse 4.2 oder 4.3 mit zusätzlichen Nebengefahren zugeordnet werden können, ist in 2.4.5 ein besonderes Flussdiagramm für die Klassifizierung dieser Stoffe aufgeführt. 2.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.4.1.1 Die Klasse 4 umfasst in ... ...

Archivdatei - IMDG Code - Teil 5.4 Dokumentation

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  • ... zurück Kapitel 5.4 Dokumentation Bemerkung 1: Der Einsatz elektronischer Datenverarbeitungssysteme (EDV) und elektronischer Datenaustauschsysteme zusätzlich zur Dokumentation auf Papier wird durch die Vorschriften dieses Codes nicht ausgeschlossen Bemerkung 2: Wenn gefährliche Güter befördert werden sollen, sind ähnliche Dokumente auszustellen, wie sie für andere Arten von Gütern erforderlich sind. Die Form dieser Dokumente, die einzutragenden Angaben und die damit verbundenen Verpflichtungen kö ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 3200 (28)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 3200 PYROPHORER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. PYROPHORIC SOLID, INORGANIC, N.O.S. 4.2 I 274 Keine P404 PP31 - - - T21 TP7 TP9 TP33 F-G, S-M Staukategorie D. Neigt an Luft zur Selbstentzündung. Beim Schütteln können sich Funken bilden. Entwickelt bei Berührung mit Wasser Wasserstoff, ein entzündbares Gas. 3205 ERDALKALIMETALL- ALKOHOLATE, N.A.G. ALKALINE EARTH METAL ALCOHOLATES, N.O.S. 4.2 II 1 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide - Tabelle Englisch (4)

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  • ... zurück 3115 ACETYL CYCLOHEXANESULPHONYL PEROXIDE < 32   > 68     OP7 -10 0   tert-AMYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE < 100         OP7 +2ß +25   tert-AMYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     OP7 0 +10   tert-BUTYL PEROXY-2-ETHYLHEXANOATE + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXYBUTANE < 31 + < 36         OP7 +35 +40   tert-BUTYL PEROXYISOBUTYRATE < 52   > 48     OP7 +15 +20   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE >77 -100         OP7 -5 +5   tert-BUTYL PEROXYNEODECANOATE < 77   > 23     ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (13)

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  • ... zurück Transportblatt 12 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP C-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 3323, 3330 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2 Versandstück (h) (a) Radioaktive Stoffe, deren Aktivität den in dem multilateralen Zulassungszeugnis der betreffenden zuständigen Behörden für ein Versandstückmuster vom Typ C festgelegten Grenzwert nicht überschreitet, dürfen in einem Typ-C-Versandstück befördert werden, das so beschaffen sein muss, dass es unwahrscheinlich ist, dass unter Unfall-Beförderungsbedingen sein ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen (4)

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  • ... zurück 2798 Phenylphosphordichlorid 2799 Phenylphosphorthiodichlorid 2802 Kupferchlorid 2812 Natriumaluminat, fest 2819 Amylsäurephosphat 2820 Buttersäure 2823 Crotonsäure 2826 Ethylchlorthioformiat 2829 Kapronsäure 2834 Phosphorige Säure 2834 Orthophosphorige Säure 2851 Bortrifluoriddihydrat 2865 Hydroxylaminsulfat 2869 Titaniumtrichlorid, Mischung 2879 Selenoxychlorid 2967 Sulfaminsäure 2985 Chlorsilane, entzündbar, ätzend , n.a.g. 2986 Chlorsilane, ätzend, entzündbar, n.a.g. 2987 Chlorsilane, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.6 Klasse 6 - Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe (1)

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  • ... zurück Kapitel 2.6 Klasse 6 - Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe 2.6.0 Einleitende Bemerkungen Bemerkung 1: Der Begriff "toxisch" hat die gleiche Bedeutung wie der Begriff "giftig". Bemerkung 2: Genetisch veränderte Mikroorganismen, die nicht der Begriffsbestimmung für ansteckungsgefährliche Stoffe entsprechen die Einstufung in Klasse 9 in Betracht gezogen und der UN-Nr. 3245 zugeordnet werden. Bemerkung 3: Toxine pflanzlichen, tierischen oder bakteriellen Ursprungs, d ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (1)

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  • ... zurück Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.2.1 Begriffsbestimmungen Es folgt eine Liste allgemein anwendbarer Begriffsbestimmungen, die im gesamten Code verwendet werden. Weitere Begriffsbestimmungen spezifischer Art sind in den einzelnen Kapiteln enthalten. Im Sinne dieses Code bedeuten: Abfälle - Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, die einen oder mehrere Bestandteile, die unter die Vorschriften dieses Code fallen, enthalten oder durch diese verunreinigt sin ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1100 (7)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1100 ALLYLCHLORID ALLYL CHLORIDE 3 6.1 I - 0 P001 - - - T10 T14 TP2 TP13 F-E, S-D Staukategorie E. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. Farblose Flüssigkeit mit unangenehmem, stechendem Geruch. Flammpunkt: -29°C c.c. Explosionsgrenzen: 3,3% bis 11,1%. Siedepunkt: 44°C. Nicht mischbar mit Wasser. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen der Dämpfe. 1104 AMYLACETATE AMY ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (2)

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  • ... zurück 1.2.2 Maßeinheiten 1.2.2.1 In diesem Code gelten folgende Maßeinheiten 1; Größe SI-Einheit 2) Zusätzlich zugelassene Einheit Beziehung zwischen den Einheiten Länge m (Meter) - - Fläche m2 (Quadratmeter) - - Volumen m ≥(Kubikmeter) L 3) (Liter) 1 L = 10-3 m ≥Zeit s (Sekunde) min (Minute) h (Stunde) d (Tag) 1 min = 60 s 1 h = 3600 s 1 d = 86400 s Masse kg (Kilogramm) g (Gramm) t (Tonne) 1 g = 10-3 kg 1 t = 103 kg Dichte kg/m ≥kg/L 1 kg/L = 10 ≥kg/m ≥Temperatur K (Kelvin) °C (Gra ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (7)

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  • ... zurück Transportblatt 6 STOFFE MIT GERINGER SPEZIFISCHER AKTIVITÄT (LSA-II) UN-Nr. 2977, 2978, 3321, 3324 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.3, 2.7.3.2 (b), 6.4.11.2 (a) LSA-II ist die zweite von drei Gruppen von radioaktiven Stoffen mit begrenzter spezifischer Eigenaktivität oder von radioaktiven Stoffen, für die Grenzwerte der geschätzten mittleren spezifischen Aktivität gelten. Sind spaltbare Stoffe vorhanden, ausgenommen solche, die einer der Vorschriften gemäß 6.4.11.2 entsprechen, m ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (1)

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  • ... zurück Kapitel 2.9 Klasse 9 - Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 2.9.1 Begriffsbestimmungen 2.9.1.1 Stoffe und Gegenstände der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) sind Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht unter die Begriffe anderer Klassen fällt. 2.9.1.2 Genetisch veränderte Mikroorganismen (GMMO) und genetisch veränderte Organismen (GMO) sind Mikroorganismen und Organismen, in denen das genetische Material durc ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen - 1.3 Schulung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (außer Verpackungen für Stoffe der Klasse 6.2) (1)

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  • ... zurück IMDG Code Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) und Straßentankfahrzeuge Kapitel 6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen (außer Verpackungen für Stoffe der Klasse 6.2) 6.1.1 Anwendung und allgemeine Vorschriften 6.1.1.1 Anwendbarkeit Die Vorschriften dieses Kapitels gelten nicht für: Druckgefäße, Versandstücke mit radioaktiven Stoffen, die den Regelungen der ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil Kapitel 7.1 Stauung (1)

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  • ... zurück IMDG Code Teil 7 Vorschriften für die Beförderung Kapitel 7.1 Stauung 7.1.1 Allgemeine Bestimmungen 7 1.1.1 Für die Stauung - außer für Klasse 1 - (siehe 7.1.7) sind die Schiffe in zwei Gruppen eingeteilt: Frachtschiffe oder Fahrgastschiffe, deren Fahrgastzahl auf höchstens 25 oder 1 Fahrgast je 3 m der Gesamtschiffslänge begrenzt ist; je nachdem, welche Anzahl größer ist. Andere Fahrgastschiffe, deren Fahrgastzahl die vorgenannte Höchstzahl überschreitet. 7.1.1.2 Staukategorien Stoffe ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.8 Klasse 8 Ätzende Stoffe

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil Tabelle 2.7.7.2.1 - Grundlegende Radionuklidwerte (3)

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  • ... zurück Radionuklid (Atomzahl) A1 (TBq) A2 (TBq) Aktivitäts- konzentration für freigestellte Stoffe (Bq/g) Aktivitäts- grenzwert für eine freigestellte Sendung (Bq) Protactinium (91) Übersicht Pa-230 (a) 2 x 100 7 x 10-2 1 x 101 1 x 106 Pa-231 4 x 100 4 x 10-4 1 x 100 1 x 103 Pa-233 5 x 100 7 x 10-1 1 x 102 1 x 107 Blei (82) Übersicht Pb-201 1 x 100 1 x 100 1 x 101 1 x 106 Pb-202 4 x 101 2 x 101 1 x 103 1 x 106 Pb-203 4 x 100 3 x 100 1 x 102 1 x 106 Pb-205 Unbegrenzt Unbegrenz ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe (1)

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  • ... zurück Kapitel 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe 2.3.0 Einleitende Bemerkung Bemerkung: Der Flammpunkt eines entzündbaren flüssigen Stoffes kann sich durch vorhandene Unreinheiten ändern. Die in der Klasse 3 der Gefahrgutliste aufgeführten Stoffe müssen in der Regel als chemisch rein angesehen werden. Da die handelsüblichen Erzeugnisse Zusatzstoffe oder Unreinheiten enthalten können, kann der Flammpunkt variieren, und dies kann Auswirkungen auf die Klassifizierung oder die Bestimmung de ... ...

Archivdatei - IMDG-Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen - 1.4 Vorschriften für die Sicherung (Gefahrenabwehr)

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1600 (12)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1600 DINITROTOLUENE, GESCHMOLZEN DINITROTOLUENES, MOLTEN 6.1 - II - 0 - - - - - T7 TP3 F-A, S-A Staukategorie C. Schmelze. Mit diesem Eintrag sind die Isomere 2,3-, 2,4-, 2,5-, 2,6-, 3,4- und 3,5- mit Schmelzpunkten zwischen 52°C und 93°C erfasst. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen. 1601 DESINFEKTIONSMITTEL, FEST, GIFTIG, N.A.G. DISINFECTANT, SOLID, TOXIC, N.O.S. 6. ... ...

Archivdatei - IMDG Teil 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen P 110 (2)

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  • ... zurück P 110b VERPACKUNGSANWEISUNG Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften nach 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Außenverpackungen Behälter aus Metall aus Holz aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff Säcke aus leitfähigem Gummi aus leitfähigem Kunststoff Unterteilungen aus Metall aus Holz aus Kunststoff aus Pappe Kisten aus Naturholz, mit st ... ...

Archivdatei - IMDG Teil 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen P 132a (3)

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  • ... zurück P 132a VERPACKUNGSANWEISUNG (Gegenstände, die aus einer geschlossenen Umhüllung aus Metall, Kunststoff oder Pappe bestehen und einen detonierenden Explosivstoff enthalten oder die aus einem kunststoffgebundenen detonierenden Explosivstoff bestehen) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Verpackungsvorschriften nach 4.1.1, 4.1.3 und die besonderen Verpackungsvorschriften nach 4.1.5 erfüllt sind: Innenverpackungen Zwischenverpackungen Außenverpackungen nicht erforderlic ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2300 (19)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2300 2-METHYL-5-ETHYLPYRIDIN 2-METHYL-5-ETHYLPYRIDINE 6.1 - III - 5 L P001 LP01 - IBC03 - T3 T4 TP1 F-A, S-A Staukategorie A. Farblose Flüssigkeit mit stechendem Geruch. Giftig beim Verschlucken, bei Berührung mit der Haut oder beim Einatmen der Dämpfe. 2301 2-METHYLFURAN 2-METHYLFURAN 3 - II - 1 L P001 - IBC02 - T3 T4 TP1 F-E, S-D Staukategorie E. Farblose Flüssigkeit mit süßlichem Geruch. Flammpun ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen (3)

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  • ... zurück Teil 3 Liste der gefährlichen Güter (Gefahrgutliste) und Ausnahmen für begrenzte Mengen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 3.1.1.1 Die Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 erfasst viele gefährliche Güter, die normalerweise befördert werden. Die Liste umfasst namentlich genannte chemische Stoffe und Gegenstände, Gruppenbezeichnungen oder "Nicht Anderweitig Genannt" (N.A.G.)Eintragungen. Da es nicht praxisgerecht ist, für jeden chemischen Stoff od ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1900 (15)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1902 DIISOOCTYLPHOSPHAT DIISOOCTYL ACID PHOSPHATE 8 - III - 5 L P001 LP01 - IBC03 - T3 T4 TP1 F-A, S-B Staukategorie A. Ölige Flüssigkeit. Greift schwach die meisten Metalle an. 1903 DESINFEKTIONSMITTEL, FLÜSSIG, ÄTZEND, N.A.G. DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. 8 I 274 Keine P001 - - - - - - F-A, S-A Staukategorie B. Eine große Anzahl ätzender Flüssigkeiten. Verursacht Verbrennungen der Haut, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (2)

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  • ... zurück Kapitel 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 2.4.1 Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften 2.4.1.1 Die Klasse 4 umfasst in diesem Code Stoffe, die nicht als explosive Stoffe klassifiziert sind, die aber unter Beförderungsbedingungen leicht brennen oder einen Brand verursachen oder dazu beitragen können. Die Klasse 4 ist wie folgt unterteilt: Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe Stoffe, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2.7.3 Trennung von ungefährlichen Gütern (9)

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  • ... zurück 7.2.7.3 Trennung von ungefährlichen Gütern 7.2.7.3.1 Im allgemeinen ist es nicht erforderlich, Güter der Klasse 1 von anderer ungefährlicher Ladung zu trennen. 7.2.7.3.2 Post, Gepäck, persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände dürfen jedoch nicht zusammen mit Gütern der Klasse 1 in derselben Abteilung, oder Abteilungen unmittelbar darüber oder darunter gestaut werden. Ausgenommen hiervon sind Güter der Verträglichkeitsgruppe S. 7.2.7.3.3 Werden Güter der Klasse 1 gegen ein Trennscho ... ...

Archivdatei - IMDG Code - Teil 5.4 Dokumentation

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code - Anhang

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen (5)

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  • ... zurück 1817 Pyrosulphuryl chloride 1818 Silicon tetrachloride 1826 Nitrating acid mixture, spent 1827 Stannic chloride, anhydrous 1828 Sulphur chlorides 1829 Sulphur trioxide, inhibited or sulphur trioxide, stabilized 1830 Sulphuric acid with more than 51% acid 1831 Sulphuric acid, fuming 1832 Sulphuric acid, spent 1833 Sulphurous acid 1834 Sulphuryl chloride 1836 Thionyl chloride 1837 Thiophosphoryl chloride 1838 Titanium tetrachloride 1839 Trichloroacetic acid 1840 Zinc chloride solution 1848 ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2900 (25)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHR- LICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE INFECTIOUS SUBSTANGE, AFFECTING ANIMALS only 6.2 - - 318 0 P620 - - - - BK2 nur für Tierkörper - F-A, S-T Wie von den zuständigen Behörden der an der Beförderung beteiligten Länder zugelassen. Stoffe, die nur für Tiere gefährlich sind. Für Maßnahmen, die Im Falle einer Beschädigung oder Leckage eines Versandstücks, das ansteckungsgefährliche ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.1.7.4 Stauvorschriften für Güter der Klasse 1 (2)

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  • ... zurück 7.1.7.4 Stauvorschriften für Güter der Klasse 1 7.1.7.4.1 Allgemeines 7.1.7.4.1.1 Für die Unterdeck-Stauung für Güter der Klasse 1 in den Staukategorien 09 und 10 die Güter müssen auf Holzgrätingen, Holzpaletten, oder Stauholz unmittelbar auf dem Deck und nicht auf anderer Ladung gestaut werden; eine Holzverschalung der Bordwände, Schotten und Raumstützen ist nicht erforderlich, die Stauung anderer leicht brennbarer Ladung (z.B. in Stroh verpackte Gegenstände) In derselben Abteilung ist z ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2100 (17)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2186 CHLORWASSERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG HYDROGEN CLORIDE,REFRIGERATED LIQUID 2.3 8 - 900 - - - - - - - - - - - 2187 KOHLENDIOXID, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG CARBON DIOXIDE, REFRIGERATED LIQUID 2.2 - - - 120 ml P200 - - - - T75 TP5 F-C, S-V Staukategorie B. Nicht entzündbares, verflüssigtes Gas, farblos und geruchlos. Schwerer als Luft (1,5). Bleibt oberhalb von 31 °C nicht flüssig. 2188 ARSENWASSERSTOFF (ARS ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.7 Vorschriften für Auslegung, Bau, Besichtigung und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elemente (MEGC) (1)

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  • ... zurück Kapitel 6.7 Vorschriften für Auslegung, Bau, Besichtigung und Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von Gascontainern mit mehreren Elemente (MEGC) Bemerkung: Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auch für Straßentankfahrzeuge in dem in Kapitel 6.8 angegebenen Umfang. 6.7.1 Geltungsbereich und allgemeine Vorschriften 6.7.1.1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für ortsbewegliche Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter für MEGC zur Beförderung nicht tiefgekühlter Gase der Klasse ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3: Gefahrgutliste, Ausnahmen für begrenzte Mengen - 3.1 Allgemeines (1)

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  • ... zurück IMDG Code Teil 3 Liste der gefährlichen Güter (Gefahrgutliste) und Ausnahmen für begrenzte Mengen Kapitel 3.1 Allgemeines 3.1.1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften 3.1.1.1 Die Gefahrgutliste in Kapitel 3.2 erfasst viele gefährliche Güter, die normalerweise befördert werden. Die Liste umfasst namentlich genannte chemische Stoffe und Gegenstände, Gattungsbezeichnungen oder "Nicht Anderweitig Genannt" (N.A.G.)Eintragungen. Da es nicht praxisgerecht ist, für jeden chemis ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.9 Zulassungen/Genehmigungen der zuständigen Behörde (1)

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  • ... zurück Staat Kontaktinformationen der wichtigsten zuständigen nationalen Behörde GAMBIA The Managing Director Gambia Ports Authority Banjul THE GAMBIA Telephone: +220 27266 Telefax: +220 27268 Telex: 2235 GAMPORTS GV GERMANY Federal Ministry of Transport, Building and Urban Affairs Division A 33 - Transport of Dangerous Goods PO Box 20 01 00 D 53170 Bonn GERMANY Telephone: +49 228 3000 or 300-extension                  +49 228 300 2643 Telefax: +49 228 300 3428 Email: ... ...

Archivdatei - IMDG Code - 4.2 Verwendung ortsbeweglicher Tanks und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen (7)

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  • ... zurück 7.2.4 Trennung von Beförderungseinheiten auf Roll-on / Roll-off-Schiffen 7.2.4.1 Anwendungsbereich 7.2.4.1.1 Diese Vorschriften gelten für die Trennung von Beförderungseinheiten, die auf Roll-on / Roll-off-Schiffen oder auf Roll-on / Roll-off-Stauplätzen befördert werden. 7.2.4.1.2 Für Roll-on / Roll-off-Schiffe, die Beförderungseinheiten auf Decks oder in Laderäumen befördern, gelten für diese Stauplätze die Bestimmungen von 7.2.3, wenn diese Stauplätze so eingerichtet sind, dass für die ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.6 Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide - Tabelle (3)

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  • ... zurück 3115 ACETYLCYCLOHEXANSULFONYLPEROXID < 32   > 68     OP7 -10 0   tert-AMYLPEROXY 2-ETHYLHEXANOAT < 100         OP7 +20 +25   tert-AMYLPEROXYNEODECANOAT < 77   > 23     OP7 0 +10   tert-BUTYLPEROXY-2-ETHYLHEXANOAT + 2,2-DI-(tert-BUTYLPEROXIY-BUTAN < 31 + < 36         OP7 +35 +40   tert-BUTYLPEROXYISOBUTYRAT < 52   > 48     OP7 +15 +20   tert-BUTYLPEROXYNEODECANOAT >77 -100         OP7 -5 +5   tert-BUTYLPEROXYNEODECANOAT < 77   > 23     OP7 0 +10   ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 2800 (24)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER, elektrische Sammler BATTERIES, WET, NON-SPILLABLE electric storage 8 - - 29 238 1 L P003 PP16 - - - - - F-A, S-B Staukategorie A. Metallplatten, eingetaucht in einen gelatinierten sauren oder basischen Elektrolyten in einem auslaufsicheren Gefäß aus Glas, Hartgummi oder Kunststoff. Im aufgeladenen Zustand kann durch einen Kurzschluss ein Brand verur ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (2)

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  • ... zurück Auszug SOLAS 74 KAPITEL VII BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER Teil A Beförderung gefährlicher Güter in verpackter Form Regel 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Kapitels, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haben die nachstehenden Ausdrücke folgende Bedeutung: IMDG-Code bezeichnet den vom Schiffssicherheitsausschuss der Organisation mit Entschließung MSC.122(75) angenommenen International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code in der jeweils von der Organisation geän ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 6.1.5 Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen (1)

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  • ... zurück 6.1.5 Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen 6.1.5.1 Durchführung und Wiederholung der Prüfungen 6.1.5.1.1 Die Bauart jeder Verpackung muss den in diesem Abschnitt vorgesehenen Prüfungen nach den von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren unterzogen werden. 6.1.5.1.2 Vor der Verwendung einer Verpackung muss die Bauart dieser Verpackung die Prüfungen mit Erfolg bestanden haben. Die Bauart der Verpackung wird durch Auslegung, Größe, verwendetem Werkstoff und dessen Dicke, A ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide - Tabelle Englisch

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code - Teil 5 Verfahren für den Versand - 5.1 Allgemeine Vorschriften

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (16)

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  • ... zurück . ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 1: Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulungen (1)

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    • ... Gefahrgut IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code Ausgabe 2006 (VkBl. 2006 S. 844, ber. 12.02.2008 S. 90) Zur aktuellen Fassung Präambel Die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr wird durch Vorschriften geregelt, damit Verletzungen von Personen oder Schäden am Schiff und seiner Ladung so weit wie möglich verhindert werden. Die Beförderung von Meeresschadstoffen wird vor allem deshalb durch Vorschriften geregelt, um Schäden von der Meeresumwelt abzuwenden. Ziel ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.8 Klasse 8 Ätzende Stoffe (1)

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  • ... zurück Kapitel 2.8 Klasse 8 - Ätzende Stoffe 2.8.1 Begriffsbestimmung und Eigenschaften 2.8.1.1 Begriffsbestimmung Stoffe der Klasse 8 (ätzende Stoffe) sind Stoffe, die durch chemische Reaktionen lebendes Gewebe, mit dem sie in Berührung kommen, schwer schädigen oder beim Austreten aus der Verpackung andere Güter oder das Beförderungsmittel stark beschädigen oder sogar zerstören. 2.8.1.2 Eigenschaften 2.8.1.2.1 In Fällen, in denen mit besonders schweren Verletzungen bei Personen gerechnet werden ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.5 Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide - Tabelle Englisch (1)

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    3101 tert-AMYL PEROXY 3,5,5-TRIMETHYLHEXANOATE < 100         OP5     3 tert-BUTYL PEROXYACETATE < 52-77 > 23       OP5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY)CYCLOHEXANE >80-100         OP 5     3 1,1-DI-(tert-BUTYLPEROXY)-3,3,5- TRIMETHYLCYCLOHEXANE >90-100         OP5     3 2,5-DIMETHYL-2,5-DI-(tert-BUTYLPEROXY)- HEXYNE-3 >86-100         OP5     3 METHYL ETHYL KETONE PEROXIDE(S) < 52 > 48       OP5     3, 8, 13 3102 tert-BUTYL MONOPEROXYMALEATE >52-100         OP5     3 tert ...

Archivdatei - IMDG Code - Übersicht

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  • ... IMDG Code - International Maritime Dangerous Goods Code Übersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften, Begriffsbestimmungen und Schulung 1.1 Allgemeine Vorschriften 1.2 Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen 1.3 Schulung Teil 2 Klassifizierung 2.0 Einleitung 2.1 Klasse 1 - Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2.2 Klasse 2 - Gase 2.3 Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe 2.4 Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe, Selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser, ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2.5 Trennung auf Trägerschiffsleichtern und Trägerschiffen (8)

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  • ... zurück 7.2.5 Trennung auf Trägerschiffsleichtern und Trägerschiffen 7.2.5.1 Anwendungsbereich 7.2.5.1.1 Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten sowohl für die Trennung in Trägerschiffsleichtern als auch für die Trennung von Trägerschiffsleichtern auf Schiffen, die speziell zur Beförderung solcher Leichter gebaut und ausgerüstet sind (siehe auch Kapitel 7.6). 7.2.5.1.2 Für Trägerschiffe, die gleichzeitig Stauplätze für andere Ladung oder für eine andere Art der Stauung haben, gelten die en ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 3400 (30)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 3400 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER METALLORGANISCHER FESTER STOFF ORGANOMETALLIC SUBSTANCE; SOLID, SELF-HEATING 4.2 II 274 500 g P410 - IBC06 - - T3 TP33 F-A, S-J Staukategorie C Neigt zur Selbsterhitzung oder Selbstentzündung. 3400 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER METALLORGANISCHER FESTER STOFF ORGANOMETALLIC SUBSTANCE; SOLID, SELF-HEATING 4.2 III 223 274 1 kg P002 - IBC08 - - T1 TP33 F-A, S-J Staukategorie C Siehe Eintra ... ...

Archivdatei - IMDG Teil 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen P 001 (1)

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  • ... zurück 4.1.4 Verzeichnis der Verpackungsanweisungen 4.1.4.1 Verpackungsanweisungen für die Verwendung von Verpackungen (außer IBC und Großberpackungen) P 001 VERPACKUNGSANWEISUNG (FLÜSSIGE STOFFE) Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfüllt sind: Zusammengesetzte Verpackungen Höchste(r) Fassungsraum/Nettomasse (siehe Unterabschnitt 4.1.3.3) Innenverpackungen Außenverpackungen Verpackungs- gruppe I Verpackungs- gruppe II Ver ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 2: Klassifizierung - 2.10 Meeresschadstoffe

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 0300 (3)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung AMMUNITION, INCENDIARY with or without burster, expelling charge or propelling charge 1.4 G - - - 0 P130 LP101 PP67 L1 - - - - - F-B, S-X Staukategorie 02. s. Glossar der Benennung in Anhang B für "MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung". 0301 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 0400 (4)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 0400 BOMBEN, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung BOMBS, WITH FLAMMABLE LIQUID with bursting charge 1.2 J - - - 0 P101 - - - - - - F-B, S-X Staukategorie 04."Getrennt von" Klasse 1.4 und "in Längsrichtung getrennt durch eine dazwischenliegende ganze Abteilung oder einen dazwischenliegenden Laderaum von" Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 außer den Explosiven Sto ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.2 Gefahrgutliste 1000 (6)

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  • ... zurück   (1)   (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) (16) (17) 1001 ACETYLEN, GELÖST ACETYLENE, DISSOLVED 2.1 - - - 0 P200 PP23 - - - - - F-D, S-U Staukategorie D. Vor Wärmestrahlung schützen. Frei von Wohn- und Aufenthaltsräumen. "Getrennt von" Chlor Entzündbares Gas mit leichtem Geruch, Explosionsgrenzen: 2,1% bis 80%. Leichter als Luft (0,907). Raue Behandlung und örtliche Erwärmung müssen vermieden werden, da diese Bedinungen zu einer verzögerten Explosi ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2 Trennung

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  • ... Siehe Titel ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (11)

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  • ... zurück Transportblatt 10 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP-B(U)-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 2916, 3328 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2 Versandstück (f) (a) Radioaktive Stoffe, deren Aktivität den in dem multilateralen Zulassungszeugnis der betreffenden zuständigen Behörde für ein Versandstückmuster vom Typ B(U) festgelegten Grenzwert nicht überschreitet, dürfen in einem Typ-B(U)-Versandstück befördert werden, das so beschaffen sein muss, dass es unwahrscheinlich ist, dass unter Unfall-Beförderungsbeding ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 3.5 Transportblätter für Klasse 7 - Radioaktive Stoffe (10)

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  • ... zurück Transportblatt 9 RADIOAKTIVE STOFFE IN TYP-A-VERSANDSTÜCKEN UN-Nr. 2915, 2977, 2978, 3327, 3332, 3333 soweit zutreffend 1 Allgemeines 2.7.2, Versandstück (e) (a) Radioaktive Stoffe in Mengen, von denen nur eine begrenzte Gefährdung durch Strahlung ausgeht, dürfen in Typ-A-Versandstücken befördert werden, die so ausgelegt sind, dass sie den Beanspruchungen bei normalen Beförderungsbedingungen standhalten. 6.4.11.2 (b) Sind spaltbare Stoffe vorhanden, ausgenommen solche, die einer der Vorsc ... ...

Archivdatei - IMDG Code Teil 7.2 Trennung (4)

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  • ... zurück Kapitel 7.2 Trennung 7.2.1 Allgemeines 7.2.1.1 Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für alle Stauplätze an Deck oder unter Deck für alle Schiffstypen und für Beförderungseinheiten. 7.2.1.2 Unverträgliche Güter sind voneinander zu trennen. 7.2.1.3 Im Sinne dieser Vorschrift gelten zwei Stoffe oder Gegenstände als miteinander unverträglich, wenn infolge ihrer Zusammenstauung bei einer Leckage oder einem Austritt des Inhalts oder bei einem sonstigen Unfall unvertretbare Gefahren entsteh ... ...
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