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Regelwerk Abfall

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Vom 19. Juli 2005
(BGBl. I Nr. 47 vom 10.08.2005 S. 2300)


Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2005 2 BvR 2335/95, 2 BvR 2391/95 wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 1 § 8 ("Solidarfonds Abfallrückführung") des Ausführungsgesetzes zu dem Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ( Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen) vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771) ist mit Ausnahme der Sätze 1 bis 4 des Absatzes 1 sowie der Absätze 4 und 5 mit Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 72, Artikel 74, Artikel 105 und Artikel 110 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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