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Regelwerk

Änderungstext

Außerkrafttreten von Verwaltungsvorschriften aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft
- Brandenburg -

Vom 11 . November 2025
(ABl. Nr. 49 vom 03.12.2025 S. 755)


Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Mit Wirkung zum 11 . November 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen aus den Bereichen des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft nicht mehr benötigt und daher außer Kraft gesetzt:

1 Immissionsschutz

a) Erlass zu Rechtsänderungen im Zulassungsrecht für Windkraftanlagen (Anlage 1; Anlage 2) vom 16 . Juni 2005 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

b) Bekanntgabe von Sachverständigen für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen vom 23 . November 2009 (ABl . S . 2490)

c) Erlass zur Anwendung des Handlungsrahmens zur Beurteilung von Waldökosystemen im Umfeld von Tierhaltungsanlagen im Zusammenhang mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 29 . Januar 2004 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

d) Hinweise zur Bekanntgabe von Messstellen und Sachverständigen im gesetzlich geregelten Umweltbereich vom 3 . November 2010 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

e) Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v . 30 .6 .2004 - 4 C 9 .03 hier: Widerspruchszuständigkeit für Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden vom 19 . Mai 2005 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

2 Abfallwirtschaft

a) Erlass zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen vom 2 . April 1997 (ABl . S . 359)

b) Erlass zu den Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen vom 11 . Mai 2000 (ABl . S . 310)

c) Erlass 6/7/01 über die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG beim Einsatz von mineralischen Abfällen mit Schadstoffgehalten > Z 2 für bautechnische Maßnahmen vom 5 . Oktober 2001 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Seite 211; MLUR, Potsdam, 11/2002; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

d) Erlass 6/5/02 zur Regelung der Bestimmung von Kohlenwasserstoffen und extrahierbaren lipophilen Stoffen in Abfällen, Böden, Altlasten, Eluaten und Sickerwasser im Land Brandenburg vom 6 . August 2002 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2000 Seite 218; MLUR, Potsdam, 11/2002; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

e) Runderlass 6/5/03 zur Entsorgung von Elektroaltgeräten/freiwillige Rücknahme vom 17 . März 2003 (Daten und Informationen zur Abfallwirtschaft 2001 Seite 143; MLUR, Potsdam, 10/2003; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

f) Runderlass 6/5/04 zum Vollzug der Verordnung (EG) Nr . 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29 . April 2004 über persistente organische Schadstoffe (POP) und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG vom 6 . Oktober 2004 (ABl . S . 858)

g) Rundschreiben zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14 . April 2005 - "Tongrubenurteil" - zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Verwertung von mineralischen Abfällen vom 29 . September 2006 (Technische Regeln der LAGa Teil I und Teil II 1 .2 [überarbeitete Fassung]; im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

h) Anschreiben zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, vom 23 . März 2020 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) einschließlich der Anlage "Sammelentsorger für infektiöse Abfälle mit dem Abfallschlüssel 18 01 03* im Land Brandenburg", Stand: 16 .03 .2002 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht)

ID: 252908

ENDE

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