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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung
zum Neuerlass und zur Ablösung von Vorschriften
auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft

Vom 10. April 2007
(GVBl. Nr. 15 vom 17.04.2007 S. 117)



Auf Grund von § 6 Absatz 3 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80) wird verordnet:

Artikel 1
Verordnung zur Andienung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung

( wie eingefügt)

Artikel 2
Verordnung zur Andienung von Siedlungsabfällen zur Beseitigung

( wie eingefügt)

Artikel 3
Ablösung von Rechtsvorschriften

Gemäß Artikel 10 des Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80) werden

  1. das Gesetz zur Andienung von Siedlungsabfällen vom 23. April 1996 (HmbGVBl. S. 53),
  2. das Gesetz zur Andienung von Abfällen aus Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes vom 23. April 1996 (HmbGVBl. S. 54),
  3. das Gesetz zur Andienung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 279)

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