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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung
- Hamburg -
Vom 24. Juni 2025
(HmbGVBl. Nr. 22 vom 27.06.2025 S. 438)
Auf Grund von § 13 Nummern 1 und 3 des Hamburgischen Schiffsentsorgungsgesetzes vom 26. Januar 2022 (HmbGVBl. S. 71), geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet:
§ 1
Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung
Die Schiffsabfallabgabenverordnung vom 19. September 2023 (HmbGVBl. S. 304) wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| (4) Die Gesamtabgabe für Schiffe, die einen Hafen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg auf Grund der Art ihres Handels häufig und regelmäßig anlaufen, wird auf Antrag um 90 v. H. reduziert. | "(4) Die Gesamtabgabe für Schiffe, die im Kurzstrecken-Seehandel eingesetzt werden und einen Hafen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg anlaufen, wird auf Antrag um 90 v. H. reduziert." |
2. Es wird folgender § 8 angefügt:
" § 8 Umsetzung Europäischer Richtlinien
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883."
3. Die Anlagen 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
| alt | neu | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Tabelle 2
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(Stand: 23.07.2025)
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