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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung
- Hamburg -

Vom 24. Juni 2025
(HmbGVBl. Nr. 22 vom 27.06.2025 S. 438)


Auf Grund von § 13 Nummern 1 und 3 des Hamburgischen Schiffsentsorgungsgesetzes vom 26. Januar 2022 (HmbGVBl. S. 71), geändert am 5. März 2025 (HmbGVBl. S. 268), wird verordnet:

§ 1
Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung

Die Schiffsabfallabgabenverordnung vom 19. September 2023 (HmbGVBl. S. 304) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

alt neu
(4) Die Gesamtabgabe für Schiffe, die einen Hafen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg auf Grund der Art ihres Handels häufig und regelmäßig anlaufen, wird auf Antrag um 90 v. H. reduziert. "(4) Die Gesamtabgabe für Schiffe, die im Kurzstrecken-Seehandel eingesetzt werden und einen Hafen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg anlaufen, wird auf Antrag um 90 v. H. reduziert."

2. Es wird folgender § 8 angefügt:

" § 8 Umsetzung Europäischer Richtlinien

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883."

3. Die Anlagen 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

alt neu
.
Abgabenhöhe für zahlungspflichtige Schiffsanläufe Anlage 2


Tabelle 1
Passagierschiffe

Abgabe für

Faktor

Abgabenberechnung
MARPOL I 0,0109 Euro je BRZ Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors mit der BRZ des Schiffes.
MARPOL IV 14,36 Euro je Anlauf Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor.
MARPOL V A, B, C 0,0542 Euro je BRZ Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors mit der BRZ des Schiffes.
MARPOL V D, E, F, I 525,52 Euro je Anlauf Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor.

Tabelle 2
Schifffahrt mit Ausnahme von Passagierschiffen

Abgabe für

Faktor

Abgabenberechnung
MARPOL I 0,0109 Euro je BRZ Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors mit der BRZ des Schiffes.
MARPOL IV 14,36 Euro je Anlauf Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor.
MARPOL V A, B, C 0,0184 Euro je BRZ Die Abgabe errechnet sich aus der Multiplikation des Faktors mit der BRZ des Schiffes bis zu maximal 45.000 BRZ. Schiffe über 45.000 BRZ zahlen 828 Euro.
MARPOL V D, E, F, I 525,52 Euro je Anlauf Die Abgabe ist je Anlauf gleich dem Faktor.

.

Auszahlung an Hafenauffangeinrichtungen Anlage 3


Leistungsart Leistungsbeschreibung Preis
(in Euro)
Einheit
An-, Abfahrt Schiff An-, Abfahrt per Barge mit konventionellem Antrieb 240 je Abholung
An-, Abfahrt Lastkraftwagen An-, Abfahrt per Lastkraftwagen mit konventionellem Antrieb 225 je Abholung
Entsorgung MARPOL I Ölhaltige Rückstände (Sludge und Bilgenwasser) 47 m3
Pumpzeit MARPOL I Sludge und Bilgenwasser Pumpstunden 100 je angefangene 30 Minuten (höchstens 2 Stunden)
Entsorgung MARPOL IV Häusliches Abwasser geklärt 20 m3
Pumpzeit MARPOL IV Abwasser Pumpstunden 62,5 je angefangene 30 Minuten (höchstens 2 Stunden)
Entsorgung MARPOL V Kategorie A zur energetischen Verwertung 105 m3
Entsorgung MARPOL V Kategorie B zur energetischen Verwertung 130 m3
Entsorgung MARPOL V Kategorie C zur energetischen Verwertung 110 m3
Entsorgung MARPOL V Kategorie D Speiseöle 50 m3
Entsorgung MARPOL V Kategorie E Asche aus Verbrennungsanlagen zu entsorgen als 19 01 11*1 550 m3
Entsorgung MARPOL V Kategorie F Lithiumbatterien 65 je 30 l

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