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Regelwerk

Änderungstext

Aufhebung des Runderlasses "Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau"
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 14. Juni 2022
(MBl. NRW Nr. 27 vom 14.07.2022 S. 627)



Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr - III a 5 - 58.73.16-000002 - 2022-0001899 und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-3 61.05.05.05

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Der Runderlass " Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau" vom 14. September 2004 (MBl. NRW. S. 871), der durch Gemeinsamen Runderlass vom 8. April 2005 (MBl. NRW. S. 550) geändert worden ist, tritt am 31. Juli 2023 außer Kraft.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID: 221458

ENDE

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