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Handlungshilfe zur Anwendung der LAGa Mitteilung 32 (LAGa PN 98)
Stand: Oktober 2024
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Archiv: 2019
Vorbemerkungen und Zielsetzung
Die LAGa PN 98 ist seit 2001 als Standard im Bereich Untersuchung von Abfällen bekannt und wurde von der ACK den Ländern zur Anwendung empfohlen. Für die grundlegende Charakterisierung zu deponierender Abfälle wurde sie erstmals mit der Deponieverordnung 2009 verbindlich. Die LAGa PN 98 wurde im Jahr 2009 als Bestandteil der DepV bei der EU notifiziert und untersetzt die europäische DIN EN 14899 für den nationalen Vollzug. Mit dem Inkrafttreten der sogenannten "Mantelverordnung" im August 2023 wurde die LAGa PN 98 für die Beprobung von Haufwerken im Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung (Verwertung mineralischer Abfälle und Nebenprodukte in technischen Bauwerken) sowie der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung verbindlich. Für andere Entsorgungsfälle kann sie als Stand der Technik für die Probenahme analog angewandt werden. Die Anwendung ermöglicht ausreichend reproduzierbare, abfallcharakterisierende Untersuchungen.
Für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ( § 7 Abs. 3 KrWG) müssen Abfälle die jeweils geltenden Grenz- oder Beurteilungswerte einhalten. Hierfür ist es erforderlich, den Abfall mit Hilfe von Messwerten zu charakterisieren. Basis dieser Charakterisierung ist die LAGa PN 98. Falls notwendig, kann die Anwendung auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 KrWG in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Nummer 2 und 3 sowie 5 bis 8 KrWG im Einzelfall behördlich angeordnet werden.
Im Gegensatz zu Produkten, bei denen von gleichbleibenden Eigenschaften auszugehen ist, können Abfälle unterschiedlich belastete Kompartimente enthalten, welche mit Hilfe der LAGa PN 98 erkannt, ggf. separiert und getrennt entsorgt werden können.
In den Jahren 2014 bis 2019 wurde die Normungsreihe DIN 19698 zur Untersuchung von Feststoffen veröffentlicht. Mittlerweile sind die Normen dieser Reihe neben der LAGa PN 98 in der Deponie ( DepV) und Ersatzbaustoffverordnung ( ErsatzbaustoffV) sowie partiell (DIN 19698-1) in der Klärschlammverordnung mit aufgeführt.
Die DIN 19698-1 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 1: Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken", Ausgabe Mai 2014, enthält weitgehend der LAGa PN 98 analoge Anforderungen an die segmentweise Beprobung von Haufwerken. Eine Entnahme von Sammelproben ist hierin nicht vorgesehen. Die Hot-Spot-Probenahme ist in den Teil 5 dieser Normenreihe ausgegliedert worden.
Die DIN 19698-2 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 2: Anleitung für die Entnahme von Proben zur integralen Charakterisierung von Haufwerken", Ausgabe Dezember 2016, beschreibt die Probenahme aus Haufwerken, wenn die Kenntnis einer durchschnittlichen stofflichen Zusammensetzung für die Beurteilung ausreichend ist. Sie wird als integrale Charakterisierung bezeichnet und ist ausschließlich für Fragestellungen geeignet, bei denen die Durchschnittseigenschaft der Grundmenge, nicht aber die räumliche Verteilung eines Merkmals in der Grundmenge oder Spitzenwerte maßgebend sind. Dies setzt eine gewisse Gleichförmigkeit und Sortenreinheit der Abfälle voraus, die vorab festzustellen ist. Die Methode ist somit für Entsorgungsfragen heterogener Abfälle ungeeignet, jedoch zur stofflichen Charakterisierung von Produkten oder qualifiziert hergestellten, güteüberwachten Recycling (RC) - Materialien anwendbar. Dabei sind die in der DIN 19698-2 formulierten Grundlagen (Abschnitt 5) zu beachten. Hierfür sind Kenntnisse zu Probenahme- und Analysenstreuung unabdingbar.
Die DIN 19698-5 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 5: Anleitung für die Beprobung von Hot-Spots in Grundmengen", Ausgabe Juni 2018, beschreibt ausschließlich die Vorgehensweise bei der Hot-Spot-Probenahme und ist zwingend im Zusammenhang mit der DIN 19698-1 anzuwenden. Sie gibt Hinweise zum Erkennen und Charakterisieren von Hot-Spots, die eine Charakterisierung der Grundmenge behindern. Die Methode ist geeignet für die Einstufung anhand von Hot-Spots. Eine stoffliche Charakterisierung der Grundmenge ist hierbei nicht möglich.
Die DIN 19698-6 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 6: In situ Beprobung, mit CDROM", Ausgabe Januar 2019, enthält eine Anleitung zur in situ Beprobung von linienartigen Grundmengen (z.B. Straßen, Gleisbettungen, Dämme, Trassen) sowie flächigen Grundmengen oder Bauwerken und Fundamenten, bei denen von einer homogenen Merkmalsverteilung auszugehen ist und keine Möglichkeit zu Ausbau und Zwischenlagerung besteht. Die stoffliche Charakterisierung der Grundmenge erfolgt dabei durch Einzel-, Misch- und Laborproben. Es ist keine Sammelprobenuntersuchung und Hot-Spot-Probenahme möglich. Die Methode ist ungeeignet zur Flächenprobenahme aufgrund der fehlenden Probenahmestrategie. Einer Haufwerksbildung und -beprobung nach LAGa PN 98 sollte in der Regel Vorzug gegeben werden.
Im Rahmen von Projekten des Länderfinanzierungsprogramms Abfall konnte aufgezeigt werden, dass bei bestimmten Abfällen durch Konkretisierung von Anforderungen der LAGa PN 98
(Stand: 19.11.2025)
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