Regelwerk, Abfall

VerpackG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Allgemeine Anforderungen an Verpackungen

§ 5 Beschränkungen des Inverkehrbringens

§ 6 Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials

Abschnitt 2
Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen

§ 7 Systembeteiligungspflicht

§ 8 Branchenlösung

§ 9 Registrierung

§ 10 Datenmeldung

§ 11 Vollständigkeitserklärung

§ 12 Ausnahmen

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme und Verwertung

§ 13 Getrennte Sammlung

§ 14 Pflichten der Systeme zur Sammlung, Verwertung und Information

§ 15 Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung

§ 16 Anforderungen an die Verwertung

§ 17 Nachweispflichten

Abschnitt 4
Systeme

§ 18 Genehmigung und Organisation

§ 19 Gemeinsame Stelle

§ 20 Meldepflichten

§ 21 Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

§ 22 Abstimmung

§ 23 Vergabe von Sammelleistungen

Abschnitt 5
Zentrale Stelle

§ 24 Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung

§ 25 Finanzierung

§ 26 Aufgaben

§ 27 Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

§ 28 Organisation

§ 29 Aufsicht und Finanzkontrolle

§ 30 Teilweiser Ausschluss des Widerspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde

Abschnitt 6
Getränkeverpackungen

§ 30a Mindestrezyklatanteil bei bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen

§ 31 Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen

§ 32 Hinweispflichten

Abschnitt 7
Minderung des Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen

§ 33 Mehrwegalternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher

§ 34 Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 35 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung

§ 36 Bußgeldvorschriften

§ 37 Einziehung

§ 38 Übergangsvorschriften

Anlage 1 Verpackungskriterien und -beispiele
(zu § 3 Absatz 1)

1. Kriterien für die Begriffsbestimmung "Verpackungen" nach § 3 Absatz 1

2. Beispiele für die genannten Kriterien Beispiele für Kriterium Buchstabe a

Anlage 2 Schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne von § 3 Absatz 7
(zu § 3 Absatz 7)

Anlage 3 Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Kunststoffkästen und -paletten gilt
(zu § 5 Satz 2 Nummer 2)

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Herstellung und Kennzeichnung

4. Systemanforderungen und sonstige Entsorgung

5. Konformitätserklärung und Jahresbericht

Anlage 4 Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Glasverpackungen gilt
(zu § 5 Satz 2 Nummer 4)

1. Begriffsbestimmungen

2. Herstellung

3. Kontrolle

Anlage 5 Kennzeichnung von Verpackungen
(zu § 6)

1. Nummern und Abkürzungen für Kunststoffe

2. Nummern und Abkürzungen für Papier und Pappe

3. Nummern und Abkürzungen für Metalle

4. Nummern und Abkürzungen für Holzmaterialien

5. Nummern und Abkürzungen für Textilien

6. Nummern und Abkürzungen für Glas

7. Nummern und Abkürzungen für Verbundstoffe