Regelwerk |
Änderungstext
Zehntes Rechtsbereinigungsgesetz
- Rheinland-Pfalz -
Vom 5. April 2005
(GVBl. Nr. 7 vom 11.04.2005 S. 95)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
. . .
Das Landesgesetz zur Ausführung der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und der Insolvenzordnung vom 30. August 1974 (GVBl. S. 371), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 20. Juli 1998 (GVBl. S. 216), BS 3210-2, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird gestrichen.
2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Verweisung " § 1009 Abs. 1" durch die Verweisung " § 948 Abs. 1" ersetzt.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 18. November 1976 (GVBl. S. 259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2001 (GVBl. S. 39), BS 400-1, wird wie folgt geändert:
wird gestrichen.
2. Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der vorstehenden Bestimmung geändert.
Diese Gesetz tritt am Tage nach Verkündung in Kraft.
(Stand: 22.03.2021)
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