Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Allgemeines

BMVgBGebV - Besondere Gebührenverordnung BMVg
Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich

Vom 26. August 2026
(BGBl. vom 22.09.2026 Nr. 268)
Gl.-Nr.: 202-5-26



Das Bundesministerium der Verteidigung verordnet aufgrund des § 22 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Satz 1 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist:

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

(1) Gebühren und Auslagen werden erhoben für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen), die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auf Grund der folgenden Rechtsvorschriften erbracht werden:

  1. Festlegung von Gebühren und Auslagen für Bescheinigungen und Anfertigungen von Kopien,
  2. § 59 Waffengesetz.

(2) Erhoben werden zudem Gebühren für die Benutzung des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr sowie Gebühren und Auslagen für die Nutzung sowohl von Archivgut als auch von Exponaten aus dem Bestand des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr.

§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen

(1) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Anlage 1. Das Gebühren- und Auslagenverzeichnis regelt ferner die Tatbestände für Gebühren- und Auslagenbefreiung sowie für eine Gebühren- und Auslagenermäßigung.

(2) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.

(3) Auslagen, die nicht im Gebühren- und Auslagenverzeichnis aufgeführt sind, sind mit der Gebühr abgegolten.

§ 3 Zeitgebühren

Sofern das Gebühren- und Auslagenverzeichnis nicht etwas anderes bestimmt, gelten

  1. für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundeswehr die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 und
  2. für den Zeitaufwand von Soldatinnen und Soldaten die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 3.

§ 4 Rahmengebühren

Für die Ermittlung der Stundensätze bei Rahmengebühren gilt § 3 entsprechend.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung (23.08.2026) in Kraft.

.

Gebühren- und Auslagenverzeichnis Anlage 1
(zu § 2 Absatz 1)

Abschnitt 1
Erstellung allgemeiner Bescheinigungen und Anfertigung von Kopien

Teil A Gebühren

Nummer Gebührentatbestand Höhe der Gebühren
in Euro
1 Erstellung allgemeiner Bescheinigungen und Anfertigung von Kopien 15,00 bis 150,00
2 Erstellung von Bescheinigungen, Recherchieren von Unterlagen in schwierigen Fällen
2.1 über den Gesundheitszustand ohne erhöhten Aufwand 25,00 bis 150,00
2.2 über den Gesundheitszustand mit erhöhtem Aufwand 45,00 bis 215,00
2.3 nach den Nummern 2.1 und 2.2 aus dem Dienst-, Amts- oder Beschäftigungsverhältnis 0,00

Teil B Auslagen

Nummer Auslagentatbestand Höhe der Auslagen
in Euro
1 Kosten für Ausfertigungen und Papierkopien, die auf besonderen Antrag erstellt werden
1.1
  • je DIN-A4-Seite, schwarzweiß
0,10
1.2
  • je DIN-A3-Seite, schwarzweiß
0,15
1.3
  • je DIN-A4-Seite, in Farbe
0,50
1.4
  • je DIN-A3-Seite, in Farbe
0,85
2 Kosten für die Wiedergabe von mikroverfilmten Akten auf Papier je Seite 0,25
3 Kosten für die Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien in tatsächlich entstandener Höhe
4 Porto sowie Aufwand für Verpackung und ggf. besondere Beförderung in tatsächlich entstandener Höhe
5 Aufwand für Leistungen anderer Behörden und Dritter in tatsächlich entstandener Höhe

Abschnitt 2
Leistungen nach § 59 Waffe in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums der Verteidigung zum Waffengesetz (Allgemeine Regelung A-2126/1, WaffVwV-BMVg)

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.10.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion