Regelwerk

Änderungstext

Zweites Euro-Einführungsgesetz

Vom 24. März 1999
(BGBl. I 1999 S. 385)



Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung

Dem § 115 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202) werden folgende Sätze angefügt:

"Der Gewerbetreibende kann die Löhne auch in Euro berechnen. Soweit sich die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts aus Werten ergibt, die in Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen in Deutscher Mark festgelegt sind, werden diese Werte in Euro umgerechnet und die Bestandteile des Arbeitsentgelts aus den so errechneten Euro-Werten abgeleitet; die umgerechneten Werte sind stets mit zwei Dezimalstellen darzustellen."

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