Regelwerk, Allgemein

AVAG
Inhalt =>

Teil 1
Allgemeines

Abschnitt 1
Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln

§ 3 Zuständigkeit

§ 4 Antragstellung

§ 5 Zustellungsempfänger

§ 6 Verfahren

§ 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen

§ 8 Entscheidung

§ 9 Vollstreckungsklausel

§ 10 Bekanntgabe der Entscheidung

Abschnitt 3
Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage

§ 11 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist

§ 12 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren

§ 13 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde

§ 14 Vollstreckungsabwehrklage

Abschnitt 4
Rechtsbeschwerde

§ 15 Statthaftigkeit und Frist

§ 16 Einlegung und Begründung

§ 17 Verfahren und Entscheidung

Abschnitt 5
Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung

§ 18 Beschränkung kraft Gesetzes

§ 19 Prüfung der Beschränkung

§ 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten

§ 21 Versteigerung beweglicher Sachen

§ 22 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen

§ 23 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung

§ 24 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung

Abschnitt 6
Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

§ 25 Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache

§ 26 Kostenentscheidung

Abschnitt 7
Aufhebung oder Änderung der Beschlüsse über die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder die Anerkennung

§ 27 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat

§ 28 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung

§ 29 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist

Abschnitt 8
Vorschriften für Entscheidungen deutscher Gerichte und für das Mahnverfahren

§ 30 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland

§ 31 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland

§ 32 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland

Abschnitt 9
Verhältnis zu besonderen Anerkennungsverfahren; Konzentrationsermächtigung

§ 33 (weggefallen)

§ 34 Konzentrationsermächtigung

Teil 2
Besonderes

Abschnitt 1
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 und vom 16. September 1988

§ 35 Sonderregelungen über die Beschwerdefrist

§ 36 Aussetzung des Beschwerdeverfahrens

Abschnitt 2
(weggefallen)

§§ 37 b is 39 (weggefallen)

Abschnitt 3
Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen

§ 40 Abweichungen von § 22

§ 41 Abweichungen von § 23

§ 42 Abweichungen von § 24

§ 43 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 44 Weitere Sonderregelungen

Abschnitt 4
Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 45 Abweichungen von § 22

§ 46 Abweichungen von § 23

§ 47 Abweichungen von § 24

§ 48 Folgeregelungen für das Rechtsbeschwerdeverfahren

§ 49 Weitere Sonderregelungen

Abschnitt 5
(weggefallen)

§§ 50 bis 54 (weggefallen)

Abschnitt 6
Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 55 Abweichungen von Vorschriften des Allgemeinen Teils; ergänzende Regelungen

§ 56 Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage

§ 57 Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58 Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Abschnitt 8
Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

§ 59