Regelwerk, Allgemeines, Umwelt

BayUIG
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Informationszugang auf Antrag

Art. 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

Art. 4 Antrag und Verfahren,

Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen

Art. 6 Ablehnung des Antrags

Art. 7 Schutz öffentlicher Belange

Art. 8 Schutz sonstiger Belange

Art. 9 Rechtsschutz

Dritter Abschnitt
Antragsunabhängige Verbreitung von Umweltinformationen

Art. 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Art. 11 Umweltzustandsbericht

Vierter Abschnitt
Schlussvorschriften

Art. 12 Kosten

Art. 13 Überwachung der privaten informationspflichtigen Stellen

Art. 14