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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an das Bayerische Beamtengesetz

Vom 27. Juli 2009
(GVBl. Nr. 14 vom 31.07.2009 S. 400)


Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes

In Art. 29 Abs. 2 Satz 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes ( BayDSG) vom 23. Juli 1993 (GVBl S. 498, BayRS 204-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 380), werden die Worte "Art. 70 Abs. 3" durch die Worte "Art. 6 Abs. 3 Satz 3" ersetzt.

§ 2 Änderung des Abmarkungsgesetzes

In Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke - Abmarkungsgesetz - AbmG - (BayRS 219-2-F), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 26. Juli 2006 (GVBl S. 405), werden die Worte "Art. 85 Abs. 1 Sätze 2 und 3, Abs. 2, 3 und 4" durch die Worte " § 48 des Beamtenstatusgesetzes und Art. 78" ersetzt.

§ 3 Änderung des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes

In Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 529, BayRS 302-1-J), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 2006 (GVBl S. 987), werden die Worte "der Art. 66, 86a und 90" durch die Worte "des § 38 des Beamtenstatusgesetzes und der Art. 5, 96 und 105" ersetzt.

§ 4 Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes

Art. 104 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl S. 866, BayRS 312-2-1-J), geändert durch § 3 des Gesetzesvom 10. Juni 2008 (GVBl S. 315), erhält folgende Fassung:

alt neu
 Art. 65 Abs. 2 und 3 des Bayerischen Beamtengesetzes sind nicht anzuwenden. "2 Abweichende Vorschriften des allgemeinen Beamtenrechts über die Mitteilung solcher Bedenken an einen Vorgesetzten (§ 36 Abs. 2 und 3 des Beamtenstatusgesetzes) sind nicht anzuwenden."

§ 5 Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung

Die Haushaltsordnung des Freistaates Bayern - Bayerische Haushaltsordnung - BayHO - (BayRS 630-1-F), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 14. April 2009 (GVBl S. 86), wird wie folgt geändert:

1. Art. 17 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

a) Es werden folgende neue Sätze 1 und 2 eingefügt:

"Planstellen sind Stellen für planmäßige Beamte. Planmäßige Beamte sind Beamte, denen ein Amt gemäß § 8 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 sowie Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) verliehen ist."

b) Der bisherige Satz 1 wird Satz 3; die Worte "für Beamte" werden gestrichen.

c) Der bisherige Satz 2 wird Satz 4.

2. Art. 50 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "Art. 56 Abs. 4 Satz 1 BayBG" durch die Worte " § 26 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BeamtStG" ersetzt.

b) In Abs. 3 Satz 2 werden die Worte "Art. 80b, 80c" durch die Worte "Art. 89, 90" ersetzt.

§ 6 Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern

In Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern vom 23. Juli 1994 (GVBl S. 603, BayRS 763-15-I) werden die Worte "Art. 120" durch die Worte "Art. 145" ersetzt.

§ 7 Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (BayRS 1102-1-F), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2004 (GVBl S. 489), wird wie folgt geändert:

1. In Art. 3 Abs. 1 werden die Satznummerierung "1" und die Worte "2 und 3 (aufgehoben)" gestrichen.

2. In Art. 10 Abs. 5 Satz 2 werden die Worte "Art. 96" durch die Worte "Art. 14" ersetzt.

3. In Art. 11 Abs. 3 Satz 1 werden die Worte " §§ 31, 31a, 46a in Verbindung mit § 31a" durch die Worte " §§ 31 und 31a" ersetzt.

4. Art. 14 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Satznummerierung "1" wird gestrichen.

b) Satz 2 wird aufgehoben.

5. In Art. 15 Abs. 5 werden die Worte "Absatzes 3" durch die Worte "Abs. 4" ersetzt.

6. In Art. 16 wird die Absatzbezeichnung "(1)" gestrichen.

7. Art. 19 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Sinn" die Worte "des Beamtenstatusgesetzes und" eingefügt.

b) Abs. 3 wird aufgehoben.

c) Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3.

8. In Art. 20 Abs. 2 wird die Satznummerierung "1" gestrichen.

9. In Art. 21 wird die Absatzbezeichnung "(1)" gestrichen.

10. Art. 22 Abs. 6 Satz 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Worte "und 4" werden gestrichen.

b) Das Wort "sind" wird durch das Wort "ist" ersetzt.

§ 8 Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

In Art. 62 Abs. 4 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG

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