Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
- Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen

- Bayern -

Vom 11. November 2013
(GVBl. Nr. 21 vom 15.11.2013 S. 638)



Das Volk des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Art. 3 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl S. 991, BayRS 100-1-I), geändert durch Gesetze vom 10. November 2003 (GVBl S. 816, 817), wird wie folgt geändert:

Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

Es wird folgender Satz 2 angefügt:

"Er fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land."

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

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