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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Vom 11. Juni 2025
(BayMBl. Nr. 276 vom 02.07.2025)


1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zum Vollzug des Art. 15 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. August 2021 (BayMBl. Nr. 627) wird wie folgt geändert:

1.1 In der Überschrift wird die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.2 Die Einleitung wird wie folgt geändert:

1.2.1 In Satz 1 wird die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.2.2 In Satz 2 wird die Angabe "im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat" gestrichen.

1.3 In den Nrn.1.1.1 und 1.1.2 wird jeweils die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.4 Nr.1.2.1 wird wie folgt geändert:

1.4.1 Die Angabe "Art. 15" wird durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.4.2 Die Angabe " § 68 VwGO" wird durch die Angabe " § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)" ersetzt.

1.4.3 Nach der Angabe " § 40" wird die Angabe "Abs. 1" eingefügt.

1.5 In den Nrn. 1.2.2 , 1.2.2.1 und 1.2.2.2 wird jeweils die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.6 Nr. 1.2.2.3 wird wie folgt geändert:

1.6.1 In Satz 1 wird die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.6.2 In Satz 2 wird die Angabe "BeamtStG" durch die Angabe "des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG)" und die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.7 In den Nrn. 1.2.2.4, 1.2.3, in der Überschrift der Nr. 2, in den Nrn. 2.1, 2.2 und 2.4.2 wird jeweils die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.8 Nr. 2.7 wird wie folgt geändert:

1.8.1 In Satz 1 wird die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" und die Angabe "(alternativ!)" durch die Angabe "(alternativ)" ersetzt.

1.8.2 In Satz 2 wird die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.9 In Nr.  2.8 wird in der Überschrift und in den Sätzen 1 und 2 jeweils die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.10 In Nr. 2.8.1.1 Satz 4 wird nach der Angabe "Satz 2" die Angabe "des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes -" eingefügt.

1.11 In Nr. 2.8.1.2 Satz 2 wird die Angabe "BGB-Gesellschaft, soweit sie nicht eigene Rechtspersönlichkeit besitzt" durch die Angabe "Grundstücksgemeinschaft" ersetzt.

1.12 Nr. 2.8.1.3 wird wie folgt geändert:

1.12.1 In Satz 2 wird nach der Angabe " § 420" die Angabe "des Bürgerlichen Gesetzbuchs -" eingefügt.

1.12.2 In Satz 3 wird die Angabe "des BGB" durch die Angabe "des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.

1.12.3 In Satz 4 wird jeweils die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.13 In Nr. 2.8.2 Satz 2 wird die Angabe "entfällt das Erfordernis des Vorverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht, sodass die Klage unzulässig ist" durch die Angabe "ist die Klage unzulässig" ersetzt.

1.14 In den Nrn. 2.8.4 und 2.8.4.1 Satz 1 wird jeweils die Angabe "Art. 15" durch die Angabe "Art. 12" ersetzt.

1.15 In Nr. 2.8.4.2 wird die Angabe "der (Mit-)Betroffene" durch die Angabe "ein (Mit-)Betroffener" ersetzt.

1.16 Nr. 2.8.4.3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

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Das Recht, selbst unmittelbar Klage zu erheben, bleibt unberührt. "Partei ist die Gesamthand."

1.17 Nr. 2.9 wird wie folgt geändert:

1.17.1 In Satz 1 wird die Angabe "oder" durch ein Komma und die Angabe "VwVfG" durch die Angabe "des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG) oder schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 VwVfG und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes ( OZG)" ersetzt.

1.17.2 Die Sätze 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

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