Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes
Abschnitt 2
Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen
§ 2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten
§ 3 Betroffener Personenkreis
§ 4 Zuständigkeit
§ 5 Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
§ 6 Verschlusssachen
§ 7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
§ 8 Rechte und Pflichten der betroffenen und mitbetroffenen Person
§ 9 Arten der Sicherheitsüberprüfung
§ 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
§ 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
§ 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
§ 13 Datenerhebung
§ 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung
§ 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle
§ 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten
§ 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
§ 18a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
§ 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
§ 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
§ 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte
§ 23 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 24 Übermittlung und Zweckbindung
§ 25 Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten
§ 26 Auskunft, Akteneinsicht
Abschnitt 3
Geheim- und Sabotageschutz bei nicht öffentlichen Stellen
§ 27 Anwendungsbereich
§ 28 Zuständigkeit
§ 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten
§ 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte
§ 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen
§ 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung
§ 33 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten
Abschnitt 4
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
§ 34 Reisebeschränkungen
§ 35 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/679
§ 36 Einschränkung von Grundrechten
§ 37 Lebens-, verteidigungswichtige oder besonders gefahrenträchtige Einrichtungen, Verordnungsermächtigung
§ 38 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften