Regelwerk, Allgemeines. Individualrecht

VAbstG
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Abschnitt 1
Volksinitiative

§ 1 Teilnahmerecht

§ 2 Gegenstand

§ 3 Trägerin

§ 4 Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative

§ 5 Unterschriften

§ 6 Vertrauenspersonen

§ 7 Prüfung der Zulässigkeit

§ 8 Entscheidung über die Zulässigkeit

§ 9 Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus

Abschnitt 2
Volksbegehren

§ 10 Teilnahmerecht

§ 11 Gegenstand

§ 12 Unzulässigkeit von Volksbegehren

§ 13 Trägerin

§ 14 Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

§ 15 Amtliche Kostenschätzung, Unterschriftensammlung

§ 16 Vertrauenspersonen

§ 17 Prüfung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens, Mitteilung an das Abgeordnetenhaus

§ 17a Behandlung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens im Abgeordnetenhaus

§ 18 Verlangen der Durchführung des Volksbegehrens, Bekanntmachung und Eintragungsfrist

§ 19 Rücknahme

§ 20 Abstimmungsorgane

§ 21 Amtliche Auslegungsstellen und Auslegungszeiten

§ 22 Zustimmung zum Volksbegehren, Stimmrecht

§ 23 Anforderung von Unterschriftslisten und -bögen zur Verwendung außerhalb amtlicher Auslegungsstellen

§ 24 Prüfung der Unterstützungserklärungen

§ 25 Feststellung des Ergebnisses

§ 26 Zustandekommen des Volksbegehrens

§ 27 Veröffentlichung des Ergebnisses des Volksbegehrens

§ 28 Mitteilung an das Abgeordnetenhaus

Abschnitt 3
Volksentscheid

§ 29 Herbeiführung

§ 30 Eigener Gesetzentwurf oder sonstiger Beschlussentwurf des Abgeordnetenhauses

§ 31 Abstimmungsorgane

§ 32 Termin, Bekanntmachung und amtliche Mitteilung

§ 33 Stimmrecht

§ 34 Stimmzettel

§ 35 Ungültige Stimmen

§ 35a Verfahren bei gleichzeitigen Wahlen oder anderen Volksentscheiden

§ 36 Ergebnis des Volksentscheids

§ 37 Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses

§ 38 Prüfung und Feststellung des Gesamtergebnisses

§ 39 Veröffentlichung des Gesamtergebnisses

§ 40 Verkündung

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 40a Beratungsanspruch

§ 40b Mitteilung von Einzelspenden und Einsatz von Eigenmitteln

§ 40c Spendenverbot

§ 40d Öffentlichkeitsarbeit

§ 40e Kostenerstattung

§ 41 Rechtsbehelf

§ 42 Datenverarbeitung

§ 43 Anwendung des Landeswahlrechts

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 44 Ermächtigung

§ 45 Änderung anderer Gesetze

§ 46