Regelwerk, Allgemeines

VSGBln
- Inhalt =>

Erster Abschnitt
Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde

§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes

§ 2 Organisation

§ 3 Dienstkräfte

§ 4 Zusammenarbeit

§ 5 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde

§ 6 Begriffsbestimmungen

§ 7 Voraussetzungen und Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde

§ 8 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde

§ 9 Einsatz technischer Mittel zur Überwachung von Wohnungen

§ 9a Eingriffe, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen

§ 10 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde

Zweiter Abschnitt
Datenverarbeitung

§ 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten

§ 12 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen

§ 13 Speicherungsdauer

§ 14 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien

§ 15 Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten in Akten

§ 16 Dateianordnungen

§ 17 Gemeinsame Dateien

Dritter Abschnitt
Informationsübermittlung

§ 18 Grundsätze bei der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde

§ 19 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden

§ 20 Informationsübermittlung an den Bundesnachrichtendienst und den1 Militärischen Abschirmdienst

§ 21 Informationsübermittlung an Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes

§ 22 Übermittlung von Informationen an den öffentlichen Bereich

§ 23 Übermittlung von Informationen an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 24 Übermittlung von Informationen an die Stationierungsstreitkräfte

§ 25 Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes

§ 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 27 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde

§ 27a Übermittlung von Informationen durch nicht öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde

§ 28 Übermittlungsverbote

§ 29 Minderjährigenschutz

§ 30 Nachberichtspflicht

Vierter Abschnitt
Auskunftserteilung

§ 31 Auskunft an den Betroffenen

§ 32 Akteneinsicht

§ 32a Unabhängige Datenschutzkontrolle

Fuenfter Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle

§ 33 Ausschuss für Verfassungsschutz

§ 34 Geheimhaltung

§ 35 Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses

§ 36 Vertrauensperson des Ausschusses für Verfassungsschutz

Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 37 Einschränkung von Grundrechten

§ 38 Anwendbarkeit des Berliner Datenschutzgesetzes

§ 39