Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes Berlin

Vom 6. Juli 2006
(GVBl. Nr. 26 vom 14.07.2006 S. 712)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

Das Verfassungsschutzgesetz Berlin in der Fassung vom 25. Juni 2001 (GVBl. S. 235), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 5. Dezember 2003 (GVBl. S. 571), wird wie folgt geändert:

1. § 33 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 wird folgender Satz 4 angefügt:

"Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied gewählt,das im Fall der Verhinderung des Mitglieds dessen Rechte und Pflichten wahrnimmt."

b) In Absatz 3 wird folgender Satz 3 angefügt:

"Für stellvertretende Mitglieder des Ausschusses gelten die Vorgaben der Sätze 1 und 2 entsprechend."

2. § 34 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

b) Es wird der Absatz 2 angefügt.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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