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Regelwerk
Änderungstext

Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes

Vom 7. Juli 2016
(GVBl. Nr. 19 vom 21.07.2016 S. 434)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes

In § 17 Absatz 5 Satz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Mai 2016 (GVBl. S. 282) geändert worden ist, werden nach den Wörtern "zugänglich zu machen" die Wörter "und im Internet zu veröffentlichen" angefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ENDE

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