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Änderungstext
Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin
- Berlin -
Vom 23. Februar 2021
(GVBl. Nr. 16 vom 27.02.2021 S. 180)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
VersFG BE - Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin
Artikel 2
Weitere Gesetzesänderungen
1. Das Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen vom 23. April 2013 (GVBl. S. 103) tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.
2. Das Gesetz über die Befriedung des Tagungsortes des Abgeordnetenhauses von Berlin (Berliner Bannmeilengesetz) vom 17. März 1983 (GVBl. S. 482), das zuletzt durch Gesetz vom 16. Februar 1998 (GVBl. S. 18) geändert worden ist, tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.
3. Das Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern (Gedenkstättenschutzgesetz) vom 25. Mai 2006 (GVBl. S. 456) tritt am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ID 210403
| ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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