Regelwerk; Allgemeines

VWV Korruptionsverhütung
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1 Anwendungsbereich
1.1 Behörden, Einrichtungen und Dienststellen des Landes
1.2 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen unter der Aufsicht des Landes
1.3 Öffentliche Unternehmen
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Korruption
2.2 Korruptionsgefährdete Bereiche
2.3 Beschäftigte
3 Allgemeine Maßnahmen zur Korruptionsprävention
3.1 Geschäftsverteilung
3.2 Organisation und Abläufe
3.3 Führung und Fachaufsicht
3.4 Aufklärung und Fortbildung
3.5 Begrenzung der Verwendungszeiten
4 Maßnahmen zur Korruptionsprävention in anderen Regelungen
4.1 Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
4.2 Nebentätigkeiten
4.3 Pfändungen und Abtretungen
4.4 Sponsoring
4.5 Vergabeangelegenheiten
4.6 Förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
5 Korruptionsbekämpfung
5.1 Korruptionsverdacht, Indikatoren
5.2 Rechtsaufsicht und Rechnungsprüfung
5.3 Vertrauensanwältin oder Vertrauensanwalt
5.4 Anonymes Hinweisaufnahmesystem
5.5 Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
5.6 Unterrichtungspflichten für Beschäftigte
6 Maßnahmen bei Vorliegen eines Korruptionsverdachts
6.1 Verwaltungsinterne Maßnahmen
6.2 Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörden
7 Schlussbestimmungen
7.1 Ermächtigung
7.2 Inkrafttreten
Anlage 1
Ressortübergreifende Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit korruptionshemmender Wirkung
1. Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
2. Nebentätigkeiten
3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
4. Vergabewesen
5. Pfändungen und Abtretungen
6. Vorschriften für den kommunalen Bereich
Anlage 2
Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention
I. Allgemeine Leitsätze für alle Beschäftigte
II. Allgemeine Leitsätze für Vorgesetzte und Behördenleitungen
Anlage 3
Merkblatt zur Einführung der Vertrauensanwältin beziehungsweise des Vertrauensanwalts
1. Zielsetzung
2. Aufgaben der Vertrauensanwältin beziehungsweise des Vertrauensanwalts
3. Rechtliche Stellung
4. Anwendungsbereich
5. Kontaktdaten des Vertrauensanwalts
6. Aufgaben der Dienststellen
7. Betroffenheit Einzelner