Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

AG-ZensG
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1. Abschnitt
Statistisches Landesamt

§ 1 Zuständigkeit des Statistischen Landesamtes

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen

2. Abschnitt
Örtliche Erhebungsstellen

§ 3 Einrichtung örtlicher Erhebungsstellen

§ 4 Rechtsstellung der örtlichen Erhebungsstellen Die örtlichen Erhebungsstellen unterstehen unmittelbar,

§ 5 Leitung der örtlichen Erhebungsstellen

§ 6 Fachaufsichtsbehörden

§ 7 Trennung der örtlichen Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen

§ 8 Sicherung der Erhebungsunterlagen

§ 9 Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen

3. Abschnitt
Erhebungsbeauftragte

§ 10 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten

4. Abschnitt
Datenübermittlungen

§ 11 Übermittlung von Daten durch die für die Bauleitplanung zuständigen Stellen

§ 12 Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

5. Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Vollstreckung, Kostenregelung, In- und Außerkrafttreten

§ 13 Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten

§ 14 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 15 Kostenregelung

§ 16