Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit

Vom 6. Oktober 2009
(GBl. Nr. 52 vom 13.10.2009 S. 379)


Aufgrund des § 49 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des Bremischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441, 2002 S. 47 - 205-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45) geändert worden ist, wird für die Stadtgemeinde Bremen mit Zustimmung der Stadtbürgerschaft verordnet:

Artikel 1

Die Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit vom 27. September 1994 (Brem.GBl. S. 279 - 2190-a-2), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt:

Abschnitt 2
Sonstige Regelungen

§ 3 Fluglaternen

Das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern (insbesondere Flug- und Himmelslaternen), die mittels mitgeführter fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe erwärmt werden, ist verboten."

2. Die bisherigen Abschnitte 2 und 3 werden neue Abschnitte 3 und 4.

3. In § 8 Absatz 1 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 3 angefügt:

"3. entgegen § 3 einen ballonartigen Leuchtkörper aufsteigen lässt."

Artikel 2

Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion