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Änderungstext
Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit
Vom 6. Oktober 2009
(GBl. Nr. 52 vom 13.10.2009 S. 379)
Aufgrund des § 49 in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des Bremischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441, 2002 S. 47 - 205-a-1), das zuletzt durch Gesetz vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 45) geändert worden ist, wird für die Stadtgemeinde Bremen mit Zustimmung der Stadtbürgerschaft verordnet:
Die Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit vom 27. September 1994 (Brem.GBl. S. 279 - 2190-a-2), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 2 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt:
Abschnitt 2
Sonstige Regelungen
§ 3 Fluglaternen
Das Aufsteigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern (insbesondere Flug- und Himmelslaternen), die mittels mitgeführter fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe erwärmt werden, ist verboten."
2. Die bisherigen Abschnitte 2 und 3 werden neue Abschnitte 3 und 4.
3. In § 8 Absatz 1 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 3 angefügt:
"3. entgegen § 3 einen ballonartigen Leuchtkörper aufsteigen lässt."
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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