Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes

Vom 12. Juni 2012
(BremGBl Nr. 19 vom 26.06.2012 S. 269)


Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes

Das Bremische Verfassungsschutzgesetz vom 28. Februar 2006 (Brem.GBl. S. 87 - 12-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (Brem.GBl. S. 159) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 27 wird wie folgt geändert:

Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
 (2) Scheidet ein Mitglied ein stellvertretendes Mitglied oder ein ständiger Gast aus der Bürgerschaft oder aus seiner Fraktion aus, verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. " (2) Scheidet ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied aus der Bürgerschaft oder aus seiner Fraktion aus, verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission; es ist unverzüglich ein neues Mitglied oder stellvertretendes Mitglied zu wählen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. Scheidet ein ständiger Gast aus der Bürgerschaft oder aus seiner Fraktion aus, erlischt sein Gaststatus in der Parlamentarischen Kontrollkommission; die jeweilige Fraktion kann einen anderen Abgeordneten ihrer Fraktion als ständigen Gast benennen."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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