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Änderungstext

Stärkung und Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Gesetz zur Ergänzung des Artikel 1 der Verfassung des Landes Hessen
- Hessen -

Vom 11. Dezember 2018
(GVBl. Nr. 28 vom 21.12.2018 S. 751)



Artikel 1

Art. 1 der Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 (GVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2011 (GVBl. I S. 182), wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.

2. Als Abs. 2 wird angefügt:

"(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 190038

ENDE

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