Regelwerk, Allegemeines, Verwaltung

(AGZensG)
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§ 1 Zuständigkeit des Hessischen Statistischen Landesamtes

§ 2 Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl

§ 3 Einrichtung von Erhebungsstellen

§ 4 Leitung der Erhebungsstellen

§ 5 Fachaufsicht

§ 6 Trennung der Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen

§ 7 Sicherung der Erhebungsunterlagen

§ 8 Bestellung und Beaufsichtigung der Erhebungsbeauftragten

§ 9 Durchführung von Erhebungen

§ 10 Rechtsschutz

§ 11 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 12 Vollstreckung gegen Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 13 Kosten

§ 14 Datenschutz

§ 15