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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung gebühren- und abgabenrechtlicher Vorschriften
- Hamburg -

Vom 5. September 2023
(HmbGVBl. Nr. 33 vom 15.09.2023 S. 292)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Änderung des Gebührengesetzes

Das Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 616), wird wie folgt geändert:

1. In § 16 Absatz 4 werden die Wörter "Deutschen Mark" durch das Wort "Euro" ersetzt.

2. § 17 Absatz 3

(3) Ist ein Festsetzungsbescheid zu einem Sachbescheid ergangen, gegen den Widerspruch eingelegt worden ist oder wird, so wird die festgesetzte Gebühr mit Bestandskraft des Sachbescheides fällig.

wird aufgehoben.

Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Abgabengesetzes

§ 4 Absatz 1 des Hamburgischen Abgabengesetzes vom 17. Februar 1976 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 16. November 1999 (HmbGVBl. S. 256, 258), wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 wird die Textstelle " § 171 Absätze 1 und 2 sowie Absatz 3 mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Textstelle " § 100 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 101 der Finanzgerichtsordnung" durch die Textstelle " § 171 Absätze 1 bis 3 sowie Absatz 3a mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Textstelle " § 100 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, § 101 der Finanzgerichtsordnung" ersetzt.

2. In Nummer 3 Buchstabe b wird die Textstelle " § 155 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung" durch die Textstelle " § 155 Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung" ersetzt.

ID 231825

ENDE

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