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Regelwerk

Änderungstext

Sechstes Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts
- Hamburg -

Vom 22. Januar 2025
(HmbGVBl. Nr. 6 vom 04.02.2025 S. 192)


Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Neuntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes

Das Hamburgische Verfassungsschutzgesetz vom 7. März 1995 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 10. Juni 2022 (HmbGVBl. S. 376), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

alt neu
1. Abschnitt
Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes

§ 2 Zuständigkeit

§ 3 Zusammenarbeit

§ 4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 5 Begriffsbestimmungen

§ 6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz

2. Abschnitt
Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen

§ 7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 7a Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen

§ 7b Einschränkungen von Grundrechten

§ 7c Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten

§ 8 Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln

§ 8a Verdeckte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vertrauensleute

§ 9 Verarbeitung personenbezogener Daten in Akten und Dateisystemen

§ 10 Verarbeitung von Daten Minderjähriger

§ 11 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung

3. Abschnitt
Offenlegung von Daten

§ 12 Offenlegung nicht personenbezogener Daten

§ 13 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

§ 14 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber inländischen öffentlichen Stellen und Strafverfolgungsbehörden

§ 15 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Stationierungsstreitkräften

§ 16 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber ausländischen öffentlichen Stellen

§ 17 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs

§ 18 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber der Öffentlichkeit

§ 19 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz

§ 20 (aufgehoben)

§ 21 Offenlegungsverbote und -einschränkungen

§ 22 Offenlegung personenbezogener Daten Minderjähriger

4. Abschnitt
Auskunftserteilung und Datenschutz

§ 23 Auskunftserteilung

§ 23a Dateisystemanordnungen

§ 23b Unabhängige Datenschutzkontrolle

§ 23c Anwendung des allgemeinen Datenschutzrechts

5. Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes

§ 24 Parlamentarischer Kontrollausschuss

§ 25 Zusammensetzung und Pflichten des Ausschusses

§ 26 Aufgaben des Ausschusses

§ 27 Eingaben

6. Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 28 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz

§ 29 In-Kraft-Treten

"Inhaltsübersicht

1. Abschnitt
Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes

§ 2 Zuständigkeit

§ 3 Zusammenarbeit

§ 4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 5 Bestrebungen, Tätigkeiten, Beobachtungsbedürftigkeit

2. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 6 Verhältnismäßigkeit

§ 7 Schutz Dritter

§ 8 Schutz privater Kernbereiche und von Vertrauensbeziehungen

§ 9 Unabhängige Kontrolle

§ 10 Mitteilung an betroffene Personen

3. Abschnitt
Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen

§ 11 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz

§ 12 Verfahrensregelungen zu Auskunftsverlangen nach § 11

§ 13 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten

§ 14 Erheben von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln

§ 15 Verdeckte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

§ 16 Vertrauensleute

§ 17 Langfristige Observationen

§ 18 Verdecktes Mithören oder Aufzeichnen des nichtöffentlichen Wortes unter Einsatz technischer Mittel

§ 19 Verdeckte Standortbestimmung mit technischen oder telekommunikativen Mitteln

§ 20 Ermittlung von Mobilfunkgeräte- oder Kartennummern

§ 21 Verarbeitung personenbezogener Daten in Akten und Dateisystemen

§ 22 Verarbeitung von Daten Minderjähriger

§ 23 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung

4. Abschnitt
Offenlegung von Daten

§ 24 Offenlegung nicht personenbezogener Daten

§ 25 Offenlegung nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten

§ 26 Offenlegung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten gegenüber inländischen öffentlichen Stellen zur Gefahrenabwehr

§ 27 Offenlegung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten gegenüber inländischen öffentlichen Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz

§ 28 Offenlegung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung

§ 29 Offenlegung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten gegenüber inländischen öffentlichen Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung

§ 30 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber nichtöffentlichen inländischen Stellen

§ 31 Offenlegung personenbezogener Daten zum Schutz der betroffenen Person

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