LVerfSchG-M-V-
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Abschnitt 1
Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde
§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes
§ 2 Organisation
§ 3 Bedienstete
§ 4 Zusammenarbeit
§ 5 Aufgaben des Verfassungsschutzes
§ 6 Begriffsbestimmungen
§ 6a Beobachtungsbedürftigkeit
§ 7 Rahmen für die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde
§ 8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehörde
§ 9 Formen der Datenerhebung
§ 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln
§ 10a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen
§ 10b Vertrauensleute und verdeckte Bedienstete
§ 10c Observationen
§ 10d Verdecktes Mithören oder Aufzeichnen des nicht öffentlichen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes
§ 10e Verdeckte Standortermittlung und Ermittlung der Geräte- und Kartennummer mit technischen Mitteln
§ 10f Unabhängige Kontrolle
§ 11 Mitteilung an betroffene Personen
§ 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde
Abschnitt 2
Datenverarbeitung
§ 13 Begriff der Datei und der Akte
§ 14 Dateianordnung
§ 15 Voraussetzung der Speicherung
§ 16 Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderjährigen
§ 17 Speichern, Berichtigen, Löschen und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
Abschnitt 3
Informationsübermittlung und Auskunftserteilung
§ 18 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden
§ 19 Informationsübermittlung an Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst
§ 20 Zweckbindung, Weiterverarbeitung
§ 20a Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
§ 20b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
§ 20c Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
§ 20d Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
§ 20e Übermittlung an inländische nicht öffentliche Stellen
§ 20f Projektbezogene gemeinsame Dateien
§ 20g Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
§ 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen
§ 22 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen und Übermittlung zum Schutz der Betroffenen
§ 23 Protokollierung der Übermittlungen und weitere Verfahrensregelungen
§ 24 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde
§ 24a Informationsübermittlung durch nicht öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde, Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern
§ 24b Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 25 Übermittlungsverbote, Nachberichtspflicht
§ 26 Auskunft an betroffene Personen
Abschnitt 4
Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde
§ 27 Parlamentarisches Kontrollgremium
§ 28 Geheimhaltung
§ 29 Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums
§ 29a Eingaben
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 30 Anwendung des allgemeinen Datenschutzrechts
§ 31 Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 32 Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 33 Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen