Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung
RdErl. d. Innenministeriums, zugleich im Namen des Ministerpräsidentin und aller Landesministerien
- IR 12.02.06-
Vom 9.Juli 2009
(MBl Nr. 23 vom 25.08.2009 S. 408)
Mein RdErl. v. 26.4.2005 (MBl.NRW. S. 623) wird wie folgt geändert:
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a) der 2. Absatz
Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistung (Sponsoring-Vertrag/Sponsorship), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind. Je nach Art und Umfang kann Sponsoring eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, die der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
wird gestrichen.
b) Im 4. Absatz, 3. Satz wird das Wort "Leitlinien" durch das Wort "Aspekte" ersetzt.
c) Im 4. Absatz, 3. Satz wird vor dem 3. Spiegelstrich eingefügt:
"- Es ist auszuschließen, dass der Sponsor Vorgaben für die Erledigung der öffentlichen Aufgabe macht oder sonst hierauf Einfluss nimmt (Regelung zur Wahrung der Objektivität und Neutralität der öffentlichen Verwaltung)."
d) Im 4. Absatz, 3. Satz werden 4. und 5. Spiegelstrich
-Das Ansehen des Staates in der Öffentlichkeit darf keinen Schaden nehmen.-In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen und Gegenleistungen genau benannt sein. Es ist auszuschließen, dass der Sponsor Vorgaben für die Erledigung der öffentlichen Aufgabe macht oder sonst hierauf Einfluss nimmt (Regelung zur Wahrung der Objektivität und Neutralität der öffentlichen Verwaltung).
gestrichen.
e) Im 5. Absatz, 1. Satz wird als 3. Spiegelstrich eingefügt:
"- Je nach Art und Umfang kann Sponsoring eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, die der Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht unterliegt."
f) Im 6. Absatz, 1. Satz wird Wort "Leitlinien" durch das Wort "Aspekte" ersetzt.
g) Im 6. Absatz wird nach Satz 1 eingefügt:
" Die Leistungen des Sponsors sind in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistung (Sponsoringvertrag), in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind, festzulegen.
- Für den Sponsoringvertrag ist grundsätzlich die Schriftform zu wählen. Soweit dies im Einzelfall aus besonderen Gründen nicht angemessen ist, sind die Gründe hierfür und der Inhalt des mündlich geschlossenen Vertrages in einem Aktenvermerk darzulegen.
- Die Beziehungen zwischen den Sponsoren und der Landesregierung bzw. unmittelbarer Landesverwaltung werden aus Gründen der öffentlichen Transparenz im Internetangebot des Innenministeriums listenartig und über einen Zeitraum von in der Regel zwei Jahren veröffentlicht.
- Im Sponsoringvertrag ist deshalb darauf hinzuweisen, dass im Folgejahr der Sponsorenleistung der Name des Sponsors, die jeweilige Art der Sponsoringleistung (Sachleistung, Dienstleistung, Geldleistung), ihr Wert in Euro und der konkrete Verwendungszweck durch das Innenministerium veröffentlicht werden.
- Durch Unterzeichnung des Sponsoringvertrages stimmt der Sponsor der Veröffentlichung zu. Die Zustimmung zur Veröffentlichung erfolgt unbeachtlich der tatsächlichen Veröffentlichung ab einer Bagatellgrenze von 1000 Euro.
- Erfolgt der Sponsoringvertrag mündlich, ist im Aktenvermerk auf die Unterrichtung des Sponsors und seine ausdrückliche Zustimmung hinsichtlich der Veröffentlichung hinzuweisen. Ein Exemplar des Vermerkes ist dem Sponsor vor seiner Leistungserbringung auszuhändigen bzw. zu übersenden.
- Lehnt der Sponsor die Veröffentlichung ab, so kommt ein Sponsoringvertrag nicht zustande.
- Der Sponsoringvertrag unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt der obersten Landesbehörde. Diese kann die Befugnis delegieren.
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion