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Änderungstext
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Vom 1. März 2012
(SächsGVBl. Nr. 5 vom 15.03.2012 S. 157)
Es wird verordnet aufgrund von
hinsichtlich des Artikels 2,
hinsichtlich des Artikels 4,
hinsichtlich des Artikels 8,
hinsichtlich des Artikels 9,
hinsichtlich des Artikels 13:
(Stand: 26.04.2021)
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