Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

LDÜVO - Landesmeldeverordnung
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Abschnitt 1
Erfüllung der Meldepflicht, vorausgefüllter Meldeschein

§ 1 Vorausgefüllter Meldeschein, Identifizierungsdaten, Unterschrift

§ 2 Anmeldung und Abmeldung von Seeleuten ohne Wohnung in Deutschland

§ 3 Aufbewahrung der Meldescheine und Änderungsmitteilungen

Abschnitt 2
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige Stellen

§ 4 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei

§ 5 (aufgehoben)

§ 6 Datenübermittlungen an öffentliche Stellen

§ 7 Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen

§ 8 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste

§ 9 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde

§ 10 Regelmäßige Datenübermittlungen an Schulen

§ 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

§ 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an Ausländerbehörden

§ 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörde

§ 13a Datenübermittlungen an amtsangehörige Gemeinden

§ 14 Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk

§ 15 Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften

§ 16 Datenübermittlungen an Suchdienste

§ 17 Datenübermittlung nach dem Landeskrebsregistergesetz

§ 18 Nachträgliche Unterrichtung über die Berichtigung von Daten

Abschnitt 3
Vermittlungsstelle, Spiegeldatenbank

§ 19 Benennung und Aufgaben

Abschnitt 4
Form und Verfahren

§ 20 Datenübermittlungen

§ 21 (aufgehoben)

Abschnitt 5
Übergangsvorschriften, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 22 (aufgehoben)

§ 23