Regelwerk; Allgemeines |
TTG-MinAVO - TTG-Mindestentgelt-Anpassungsverordnung -
Landesverordnung über die Anpassung des Mindeststundenentgelts nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holstein -
Vom 17. Januar 2017
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 2 26.01.2017 S. 25;aufgehoben)
Gl.-Nr.: 7220-2-3
Aufgrund des § 4 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein vom 31. Mai 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 239) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie:
§ 1 Höhe des Mindeststundenentgelts
Das bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein zu zahlende Mindeststundenentgelt wird auf 9,99 Euro (brutto) angepasst.
§ 2 Übergangsregelung
§ 1 findet keine Anwendung auf Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge, die vor dem 1. Februar 2017 begonnen wurden.
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft; sie tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
ENDE |
(Stand: 15.03.2022)
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