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Gesetz zur Änderung der Landesverfassung
Vom 20. Juli 2007
(GVOBl. Nr. 14 vom 26.07.2007 S. 338)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 40 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist eingehalten:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 220), wird wie folgt geändert:
Folgender Artikel 6a wird eingefügt:
Artikel 6a Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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