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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein*

Vom 18. März 2008
(GVBl. Nr. 7 vom 10.04.2008 S. 149)


Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen; Artikel 40 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ist eingehalten:

Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), wird wie folgt geändert:

Es wird ein neuer Artikel 2a eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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