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Regelwerk

Änderungstext

LVwGPORÄndG - Gesetz zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz
- Schleswig-Holstein -

Vom 26. Februar 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 5 vom 18.03.2021 S. 222; 23.02.2024 S. 88 24)


Artikel 1
Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Das Landesverwaltungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift zu § 177 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 177 Allgemeine Verfahrensvorschrift " § 177 Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten"

b) Es wird folgende neue Überschrift zu § 181a eingefügt:

" § 181a Zuverlässigkeitsüberprüfungen zum Schutz von Veranstaltungen und staatlichen Einrichtungen"

c) Die Überschrift zu § 183a wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 183a Medizinische und molekulargenetische Untersuchungen " § 183a Identitätsfeststellung mit medizinischen und molekulargenetischen Mitteln"

d) Es wird folgende neue Überschrift zu § 183b eingefügt:

" § 183b Untersuchung von Personen"

e) Es wird folgende neue Überschrift zu § 184a eingefügt:

" § 184a Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte"

f) Die Überschrift zu § 185a wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 185a Datenerhebung durch Überwachung der Telekommunikation " § 185a Überwachung der Telekommunikation"

g) Es wird folgende neue Überschrift zu § 185b eingefügt:

" § 185b Unterbrechung der Telekommunikation"

h) Es wird folgende neue Überschrift zu § 185c eingefügt:

" § 185c Datenerhebung durch die Verwendung von Vertrauenspersonen"

i) Die Überschrift zu § 186 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 186 Verfahren beim Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung " § 186 Anordnung und Benachrichtigung bei Maßnahmen nach §§ 185 bis 185c"

j) Die Überschrift zu § 186a wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 186a Ergänzende Verfahrensbestimmungen beim Einsatz besonderer Mittel der Datenerhebung und zum Schutz von besonderen Berufsgeheimnisträgern " § 186a Grundsätze der Datenverarbeitung bei Maßnahmen nach §§ 185, 185a und 185c"

k) Die Überschrift zu § 186b wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 186b Berichtspflicht der Landesregierung und parlamentarische Kontrolle " § 186b Aufsichtliche Kontrolle durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und den Landtag"

l) Es wird folgende neue Überschrift zu § 186c eingefügt:

" § 186c Protokollierung bei verdeckten oder eingriffsintensiven Maßnahmen"

m) Die Überschrift zu § 188 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 188 Grundsätze der Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten " § 188 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und sonstige Verarbeitungszwecke"

n) Es wird folgende neue Überschrift zu § 188a eingefügt:

" § 188a Datenweiterverarbeitung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung"

o) Es wird folgende neue Überschrift zu § 188b eingefügt:

" § 188b Kennzeichnung"

p) Die Überschrift zu § 189 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 189 Besondere Voraussetzungen der Speicherung, Veränderung und Nutzung von personenbezogenen Daten

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