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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 9. September 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 135 vom 17.09.2025)


Aufgrund des § 329 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/76), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:

Artikel 1

Die Bekanntmachungsverordnung vom 14. September 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), geändert durch Verordnung vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird wie folgt geändert:

1. § 6 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Darüber hinaus soll die Satzung die Internetadresse enthalten, unter der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Sinne des § 4a Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch zusätzlich eingestellt werden. "Darüber hinaus soll die Satzung die Internetadresse enthalten, unter der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5, erster Halbsatz des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189, S. 9), zusätzlich eingestellt wird."

2. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird die Angabe ", Außerkrafttreten" gestrichen.

b) Satz 2

Sie tritt mit Ablauf des 28. Oktober 2025 außer Kraft.

wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (18.09.2025) in Kraft.

ID 252145

ENDE

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(Stand: 22.09.2025)

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