| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 9. September 2025
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 135 vom 17.09.2025)
Aufgrund des § 329 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juni 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/76), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
Die Bekanntmachungsverordnung vom 14. September 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), geändert durch Verordnung vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird wie folgt geändert:
1. § 6 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Darüber hinaus soll die Satzung die Internetadresse enthalten, unter der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Sinne des § 4a Absatz 4 Satz 1 Baugesetzbuch zusätzlich eingestellt werden. | "Darüber hinaus soll die Satzung die Internetadresse enthalten, unter der der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5, erster Halbsatz des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189, S. 9), zusätzlich eingestellt wird." |
2. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird die Angabe ", Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Satz 2
Sie tritt mit Ablauf des 28. Oktober 2025 außer Kraft.
wird gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (18.09.2025) in Kraft.
ID 252145
| ENDE |
(Stand: 22.09.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion