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Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes
- Saarland -
Vom 29. April 2026
(Amtsbl. I Nr. 23 vom 18.06.2026 S. 382)
Der Landtag des Saarlandes hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes
Die Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 146), und durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 146) und durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 147), wird wie folgt geändert:
Der Verfassung wird folgende Präambel vorangestellt:
"Präambel
Im Wissen um seine wechselvolle Vergangenheit steht das Saarland, verbunden mit der Großregion, in der Tradition der Völkerverständigung für die deutschfranzösische Freundschaft und ein friedliches Europa ein.
In Erinnerung an die Befreiung von der Gewalt- und Willkürherrschaft, welche die menschliche Persönlichkeit entwürdigte und versklavte, und im Gedenken an ihre Opfer, bekennt sich das Saarland zu den Prinzipien der freiheitlichen Demokratie, des Rechtsstaates und den unveräußerlichen Rechten einer jeden Person, wie sie im Grundgesetz und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verbürgt sind.
In der Überzeugung, dass eine Gesellschaft auf dem Fundament von Freiheit, Gerechtigkeit und Verantwortung aufbaut, setzt sich das Saarland dafür ein, die Würde jedes Menschen zu achten, den inneren wie äußeren Frieden zu wahren und in Verantwortung für die künftigen Generationen zu handeln.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben:"
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (19.06.2025) in Kraft.
ID 261595
| ENDE |
(Stand: 18.06.2026)
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