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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes
- Saarland -

Vom 29. April 2026
(Amtsbl. I Nr. 23 vom 18.06.2026 S. 382)


Der Landtag des Saarlandes hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes

Die Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 146) und durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 146) und durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 147), wird wie folgt geändert:

Art. 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Nach Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:

"Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen."

"Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (19.06.2026) in Kraft.

ID 261596

ENDE

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(Stand: 18.06.2026)

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