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Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes
- Saarland -
Vom 29. April 2026
(Amtsbl. I Nr. 23 vom 18.06.2026 S. 382)
Der Landtag des Saarlandes hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Saarlandes
Die Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 146) und durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 146) und durch das Gesetz vom 7. Februar 2024 (Amtsbl. I S. 147), wird wie folgt geändert:
Art. 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Nach Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:
"Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen."
"Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (19.06.2026) in Kraft.
ID 261596
| ENDE |
(Stand: 18.06.2026)
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