Regelwerk; Verwaltung

VbegVO
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§ 1 Überprüfung der Unterschriftsbögen und Ergebnisübermittlung durch die Meldebehörden

§ 2 Besonderes Stimmrecht und Stimmabgabe durch eine Hilfsperson

§ 3 Gestaltung der Unterschriftsbögen für die Unterstützung des Bürgerantrags und des Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens

§ 4 Gestaltung der Unterschriftsbögen für das Volksbegehren bei freier Sammlung

§ 5 Eintragungsräume für das Volksbegehren

§ 6 Gestaltung und Zuleitung der amtlich ausgelegten Unterschriftsbögen sowie Bekanntmachung der Eintragungsmöglichkeiten

§ 7 Eintragung in die amtlich ausgelegten Unterschriftsbögen

§ 8 Ermittlung des Zwischenergebnisses; Weiterleitung der Unterschriftsbögen

§ 9 Kosten

§ 10 Übergangsbestimmung

§ 11 Gleichstellungsbestimmung

§ 12